"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Gehaltsvorschuss in der Wohlverhaltensperiode  (Gelesen 2282 mal)

Selli

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 43
Gehaltsvorschuss in der Wohlverhaltensperiode
« am: 10. Juli 2014, 15:48:23 »

Hallo,

ich habe mal eine Frage. Ich bin seid letztem Jahr in der Wohlverhaltensphase.

Da ich im Außendienst mit dem PKW unterwegs bin kann ich von meinem Arbeitgeber einen Gehaltsvorschuss beantragen, um mir einen neuen PKW zu kaufen.

Ist das auch im meinem Fall möglich? Muss ich meinen Insolvenzverwalter fragen? :gruebel:

Danke für die Beantwortung! :wink:

Gruss Selli

nur noch 41 Monate! :thumbup:
Gespeichert
Seit 05.01.2012 in PI
letzter Gerichtstermin 03.04.2013
PI Ende 05.01.2018
RSB 12.02.2018
 

eidechse

Re: Gehaltsvorschuss in der Wohlverhaltensperiode
« Antwort #1 am: 10. Juli 2014, 16:56:48 »

Das Problem wird sein, dass dieser Gehaltsvorschuss keinerlei Auswirkungen auf die abzuführenden pfändbaren Beträge haben darf. Macht das der AG mit? Mal abgesehen davon, dass es wohl eher nicht um einen Gehaltsvorschuss sondern um ein Darlehen gehen dürfte. Und wenn der AG den pfändbaren Teil des Arbeitseinkommens an den TH abführen muss, dann bleibt nichts übrig was der AG einbehalten könnte, wenn man es ganz streng rechtlich sieht.
Gespeichert
 

steinbring2002

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 10
Re: Gehaltsvorschuss in der Wohlverhaltensperiode
« Antwort #2 am: 24. Juli 2014, 18:35:07 »

Also ich habe auch ein Vorschuss mir geben lassen. Habe nicht bei meinem TH erst gefragt.
Natürlich musste ich es,
nur noch von dem verbleibenden Gehalt was nach Pfändung überbleibt bezahlen. :thumbup:
Aber es war kein Problem für meinen TH.
Hoffe Dir geholfen zu haben LG Conni  :biggrin:
Gespeichert
Liebe Grüße Conni :-)
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz