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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Gerichtskosten  (Gelesen 2143 mal)

Frank Ehrlich

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Gerichtskosten
« am: 03. Januar 2009, 00:35:24 »

Hallo,
eigentlich dachte ich, ich wäre endlich raus, nachdem mir die RSB ins Haus kam und mein IV nach Überprüfung der Geldbewegungen und Zahlungen alles für in Ordnung befand.

Jetz kam der Bescheid über die Rechtskraft der RSB, gespickt mit einer bösen Überraschung: 2600,- Euro Gerichtskosten soll ich zahlen. Das Geld ist natürlich nicht bei mir vorhanden...  Anbei ein weiterer Antrag auf Stundung, bei dem ich alle finanziellen Dinge von meiner Frau und mir offenlegen soll. (ich 2100 brutto, Frau 220 erziehungsgeld, 2 Kinder) Das Gericht entscheidet dann auf weitere Stundung oder Höhe der Ratenzahlung...

Bei Bekannten war es so, dass die Kosten irgendwie in die Insolvenz mit "reingelaufen" sind und sie diese am Ende nicht zahlen musste, warum ich? (Hatte keine Betreuung duch Schuldnerberatung, alles selbst gemanagt), Kann ich noch irgendwas Anderes unternehmen. Sozusagen eine Art Gnadengesuch?, Welche Rate muss ich erwarten? Fallen Zinsen an?
So lande ich doch gleich wieder in Schuldenproblemen!
Bitte helft mir, ich bin echt geschockt. Ich hatte mich schon gefreut: endlich Schuldenfrei-Na, von wegen.....
IV war natürlich die letzten Tage nicht zu erreichen, Gericht auch nicht, Abgabefrist nächste Woche.

Vielen Dank im Voraus
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MissTraut

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Re: Gerichtskosten
« Antwort #1 am: 03. Januar 2009, 10:26:39 »

Hallo, na so böse ist die Überraschung doch nicht wirklich: Durch das Insolvenzverfahren sind Gerichtskosten entstanden, die anfangs gestundet wurden und nun natürlich eingefordert werden. Auch Gerichte wollen nicht für nichts arbeiten.

Du wirst dem Gericht Deine finanzielle Situation auflisten müssen/dürfen und dann über eine entsprechende Stundungsvereinbarung   die möglichen Beträge an die Staatskasse zurückzahlen.


LG
MissTraut

Guggst Du auch hier: http://www.pleite-was-nun.info/Forum-top-2-wichtige-Fragen-meinerseits-2604.html#msg11778
« Letzte Änderung: 03. Januar 2009, 12:25:37 von MissTraut »
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Frank Ehrlich

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Re: Gerichtskosten
« Antwort #2 am: 03. Januar 2009, 14:52:38 »

So wie ich das in der anderen Antwort von ThoFa verstanden habe, wird für weitere 4 Jahre gestundet, evtl. eine Ratenzahlung gefordert, und was nach 4 Jahren nicht weg ist, wird erlassen? Richtig?  Naja, dann ist die Zeit ja immerhin übersichtlich und nicht unendlich. Ich bekomme kein Weihnachts- oder Urlaubsgeld, aber immer im ersten Halbjahr einen Lohnanteil als erfolggebundene Einmalzahlung, deren Höhe unbekannt ist (kann auch 0 sein).  Desweiteren bek0mme ich bei Einsätzen eine Einsatzpauschale, aber ob ich in einem Monat keinen oder 4 Einsätze habe, ist ja auch nicht absehbar. Muss ich diese evtl. auftretenden Einnahmen jetzt im Antrag auch angeben, da dort nach besonderen Einkünften wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld gefragt wird?

Vielen Lieben Dank und noch Alles Gute, Erfolg und Gesundheit an Alle im Neuen Jahr  :cheesy:
« Letzte Änderung: 03. Januar 2009, 14:57:01 von Frank Ehrlich »
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MissTraut

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Re: Gerichtskosten
« Antwort #3 am: 03. Januar 2009, 16:53:34 »

Hallo Frank,

ich würde es angeben, da schließlich auch nach besonderen Einkünften gefragt wird. Ich denke mal, dass der Stundungsbetrag eh nur sehr gering ausfallen kann, bei Deinem Einkommen und mindestens zwei Kindern (Frau lass ich mal raus wegen Einkünfte Erziehungsgeld), da bleibt Dir bzw. Euch eh nicht sehr viel zum Leben.

Dir und Deiner Familie trotz dieses Schreibens einen guten Start ins Neue Jahr. Denk einfach immer daran, dass dieses Verfahren Dir den Weg in eine schuldenfreie Zukunft geebnet hat.

LG
MissTraut
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