"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Gerichtskosten ---> So unterschiedlich????  (Gelesen 2423 mal)

Nane

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2
Gerichtskosten ---> So unterschiedlich????
« am: 13. Dezember 2008, 21:53:50 »

Hallo zusammen, ich hab da mal ne Frage :gruebel:

Mein Freund und ich haben 2002 beide Insolvenz beantragt.

Das Verfahren meines Freundes endete Juli 2008 mit Gerichtskosten in Höhe von 476 Euro, die durch die Jährliche- indestvergütung schon gedeckt waren, also keine Zahlung mehr fällig war.

Mein Verfahren endete im September 2008  :juchu:

Aber: Jetzt kam der Bescheid vom Gericht und da werden mir nun Kosten in Höhe von 1126 Euro auferlegt, die ich nach Erhalt der Rechnung von der Landesjustizkasse bezahlen soll.

Kann das sein? So unterschiedlich Hohe Verfahrenskosten? Voran liegt es? Einspruch erheben? :gruebel:

Schon mal vielen Dank für die Antworten :wink:

Nane
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Gerichtskosten ---> So unterschiedlich????
« Antwort #1 am: 14. Dezember 2008, 14:44:02 »

Könnte es sein, dass unterschiedliche Verfahrensarten vorliegen?.
Könnte es sein, dass Ihr Freund bereits Beträge zur Masse gezahlt hat?
Könnte es sein, dass unterschiedliche Massebeträge vorhanden waren?
Könnte es sein, dass zur Erzielung und Verwertung der Masse unterschiedliche Aktivitäten des TH/IV notwendig waren?

Sie sehen Ursachen gibt es viele, die dazu führen, die Gebührenordnung unterschiedlich anzuwenden.

Es kann also durchaus sein, dass wegen der Unterschiedlichkeit des Verfahrensverlaufes auch unterschiedliche Kosten enstehen.
Mit 1.126,- Euro leigen Sie aber im Bereich des Üblichen.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz