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Autor Thema: Gesetz zur Neustrukturierung und Modernisierung des Pfändungsschutz, Gneumop  (Gelesen 3312 mal)

flipper8870

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Hallöchen,

wollte mal hören, ob hier jemand was weiß bzgl. Gneumop?
Hab in letzter Zeit auf diversen Seiten darüber gelesen. Im Bundestag ist der Entwurf ja schon-
ist es möglich, dass das Gesetz bereits zum Januar 2011 in Kraft tritt?
Ich denke da würde ne Menge auf uns zukommen wenn die Freibeträge wirklich an Hartz4 Regelsatz und Wohngeldbestimmungen angeglichen werden.
Vieleicht weiß ja jemand was zum aktuellen Stand?

L.G. Flipper
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Fallera

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Hi,

lt. meinem Kenntnisstand soll das Gesetz zum 01.07 verkündet werden und tritt dann per 01.01.2011 in Kraft.
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flipper8870

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hallo,
mir macht das ganze ganz schön Angst- hat man doch am Ende einiges weniger in der Tasche-zumal der Heizkostenzuschuss mit dem Sparpaket abgeschafft werden soll.

Bezgl. des Gesetzes hab ich mal beim Bundestag die Tagesordnungen der nächsten Plenarsitzungen angesehen- konnte aber nichts über GNeuMop finden.
Wenn das wirklich inkraft tritt, werden Treuhänder, Gerichte und Drittschuldner ne Menge zu berechnen haben- und am Ende sind wir wieder die Dummen, die wahrscheinlich Wochen und Monate lang auf ein Ergebnis warten und nicht wissen mit welchem finanziellen Rahmen sie rechnen können.

L.G. Flipper
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flipper8870

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Hallöchen,


Hab heute mal beim Bundestag gegoogelt und bin darauf gestoßen:http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/021/1702167.pdf

Zunächst dachte ich dies sei nur der Gesetzentwurf- in Anlage 1 (im Anschluss an Seite 5 steht nun aber: Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:....

In Anlage 2 dann eine Stellungnahme der Bundesregierung, welche sich kritisch insbesondere mit der Anpassung der Pfändungsfreibeträge an Hartz4 äußert.
Was heißt das nun?
Gesetz beschlossen oder nicht? Oder soll nochmal geändert werden oder wie oder was?

Ist es nun verkündet und tritt am 01.01.2011 in Kraft?
Ich werde da nicht schlau drauß-
Vieleicht hat ja jemand ne Erklärung dazu???

L.G. Flipper
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