"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.

Autor Thema: gläubigewr aufgetaucht in Wohlverhaltensperiode  (Gelesen 2030 mal)

Friedchen44

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 5
gläubigewr aufgetaucht in Wohlverhaltensperiode
« am: 24. Juni 2009, 17:16:18 »

wer kann mir einen rat geben? mein insolvenzverfahren wurde 2008  beendet und ich befinde mich in der wohlverhaltensperiode. nun bekam ich nach zig jahren ein schreiben eines gläubigers, der aber nicht im insolvenzverfahren einbezogen war eine ankündigung der vollstreckung eines titels. dieser gläubiger hatte sich in den letzten acht jahren nicht gemeldet. ich musste hals über kopf aus einer gemeinsamen wohnung ausziehen, vieles ist dabei untergegangen, so dass ich diesen gläubiger nicht mit aufgeführt habe. was passiert jetzt?
Gespeichert
-
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: gläubigewr aufgetaucht in Wohlverhaltensperiode
« Antwort #1 am: 25. Juni 2009, 19:45:03 »

Unter Schilderung der Situation sollten Sie dem Th und Gericht informieren.

Dem GL teilen Sie das Aktenzeichen in einem Widerspruch mit.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

Insokalle

Re: gläubigewr aufgetaucht in Wohlverhaltensperiode
« Antwort #2 am: 25. Juni 2009, 19:45:44 »

Vermutlich nichts. Auch die "übersehenden"  Forderungen unterliegen der Restschuldbefreiung.
Aber Sie werden nicht umhin kommen, ihn irgendwann auf das Verfahren hinzuweisen, worüber er sicher nicht erbaut sein wird.
Gespeichert
 

Friedchen44

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 5
Re: gläubigewr aufgetaucht in Wohlverhaltensperiode
« Antwort #3 am: 25. Juni 2009, 23:37:22 »

Unter Schilderung der Situation sollten Sie dem Th und Gericht informieren.

Dem GL teilen Sie das Aktenzeichen in einem Widerspruch mit.

Das TH habe ich das heute schon mitgeteilt, er meinte es passiert gar nichts, da der gläubiger sich bisher nicht gemeldet hat. auch dem GL auch schon alles mitgeteilt. danke für eure hilfe.
Gespeichert
-
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz