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Autor Thema: Hälftige Guthabenverrechnung durch Finanzamt  (Gelesen 5298 mal)

Baum

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Hälftige Guthabenverrechnung durch Finanzamt
« am: 18. August 2010, 18:41:56 »

 :fuchsteufelswild: hab ein großes Problem mit dem FA. Mein Mann hat 2005 für seine damalige Firma und danach für sich selbst, Insolvenz angemeldet und befinde sich im letzten Jahr der Wohlverhaltensperiode. Ich bin Selbständig und mein Mann ist bei mir angestellt. Er hat einen Verdients unter der Pfändungsgrenze. Wir werden schon immer gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt. Die letzten Jahre gab es auch nie Probleme mit Einkommensteuerzahlungen oder -guthaben, diese wurden immer kompl. von mir also der Ehefrau gezahlt, (bzw. an micht erstattet) ich zahle ja auch kompl. die Vorauszahlungen.
Diese Jahr soll ein Guthaben ausgezahlt werden und plötzlich will das FA mir nur die Hälfte auszahlen und die andere Hälfte mit evt. Verbindlichkeiten von meinem Mann verrechnen, z. B. Prozeßkostenhilfe bei der damaligen Insolvenz. Ich verstehe die Welt nicht mehr, warum jetzt nach 5 Jahren und was soll dass?
kann mir jemand helfen, wie soll ich mit dem FA umgehen.  :dntknw:
« Letzte Änderung: 18. August 2010, 19:46:07 von Baum »
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makro

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Re: Hälftige Guthabenverrechnung durch Finanzamt
« Antwort #1 am: 18. August 2010, 20:47:29 »

ich denke das das FA nach http://dejure.org/gesetze/AO/268.html die Steuer aufgeteilt hat was die eigentlich selbst nicht machen, eigentlich läuft es eher so das Sie die Aufteilung beantragen müssen!

auch mal hier lesen: http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=33485&



Zitat
Gesamtschuldnerstellung:

Die Zusammenveranlagung führt aber auch dazu, dass nach § 44 Abs. 1 AO die Ehegatten als Gesamtschuldner der gesamten Steuerschuld angesehen werden, sodass die gesamte Steuerschuld gegen jeden einzelnen Ehegatten geltend gemacht werden kann. Dies kann also dazu führen, dass hohe Steuerschulden des einen Ehegatten gegenüber dem eventuell solventeren anderen Ehegatten seitens des Finanzamts vollstreckt werden.

Nach § 5 AO ist dies dem Finanzamt auch ohne weiteres möglich, da das Finanzamt ein so genanntes Auswahlermessen hat, welchen der beiden Gesamtschuldner es zur Leistung der Steuerschuld auffordert. Insbesondere kann das Finanzamt auch die Höhe des Anteils, mit dem er den einzelnen Ehegatten in Anspruch nimmt, selbst bestimmen.

Aufteilung der Gesamtschuld:

Die Abgabenordnung sieht allerdings eine Möglichkeit vor, die Gesamtschuld im Rahmen eines Aufteilungsbescheides nach den §§ 268 ff. AO - gerecht - aufzuteilen. Dies bedeutet, dass die Gesamtschuld der Ehegatten zum Zwecke der Vollstreckung in Teilschulden aufgespaltet und damit die Vollstreckung auf jeden einzelnen Ehegatten beschränkt wird. Das Finanzamt kann nach einer Aufteilung nur noch gegenüber dem Ehegatten tatsächlich vollstrecken, welchem die Steuerschuld effektiv auch aufgrund der Einkommensverhältnisse zuzuordnen ist.

Diese Aufteilung der Gesamtschuld gemäß §§ 268 ff. AO ist schriftlich beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt zu beantragen, von Amts wegen haben die Finanzämter diese Aufteilung nicht durchzuführen.

Der Aufteilungsbescheid an sich führt zu der Beschränkung der Vollstreckungsmöglichkeiten des Finanzamtes.
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Insokalle

Re: Hälftige Guthabenverrechnung durch Finanzamt
« Antwort #2 am: 18. August 2010, 21:24:45 »

Die Angaben sind etwas dünn. Vielleicht ist ja auch das inzwischen zwei Jahre alte BFH-Urteil zu den ESt-VZ beim FA angekommen.
makro, hatten wir nicht mal darüber philosophiert?
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Maurice Garin

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Re: Hälftige Guthabenverrechnung durch Finanzamt
« Antwort #3 am: 18. August 2010, 23:11:29 »

ich denke das das FA nach http://dejure.org/gesetze/AO/268.html die Steuer aufgeteilt hat was die eigentlich selbst nicht machen, eigentlich läuft es eher so das Sie die Aufteilung beantragen müssen!

Die §§ 268ff AO gehören zur Zwangsvollstreckung und sind nur bei Nachzahlungen anzuwenden.  Die Ehegatten sind hier Gesamtschuldner.

Bei Erstattungen dagegen gibt es keine "Gesamtgläubigerschaft". Das FA hat von Amts wegen eine Aufteilung der Erstattung vorzunehmen. Erstattungsberechtigt ist derjenige Ehegatte, für dessen Rechnung eine Steuer bezahlt wurde, bzw. von wessen Arbeitslohn die LSt einbehalten wurde.

Und genau das scheint hier das Problem zu sein. Die Ehefrau ist selbständig und der Ehemann verdient unter der Pfändungsgrenze. Da wird dann keine Lohnsteuer angefallen sein. Also resultiert die Erstattung auf den geleisteten Vorauszahlungen. Die hat die Ehefrau bezahlt. Und nun ist fraglich, ob sie auch angegeben hat, für wessen Rechnung die VZ geleistet werden. Hat sie gar nix angegeben, was ich vermute, dann geht das FA davon aus, dass die Zahlungen jeweils zu 50% für Rechnung der beiden Ehegatten geleistet wurden. Und damit entfällt auch die Hälfte der Erstattung auf den Ehemann und das FA kann aufrechnen.

Und das wäre dann dumm gelaufen...

Als erste Maßnahme sollte die TEin mal einen rechtsbehelfsfähigen Abrechnungsbescheid gem. § 218 AO beantragen.
« Letzte Änderung: 18. August 2010, 23:15:48 von Maurice Garin »
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Baum

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Re: Hälftige Guthabenverrechnung durch Finanzamt
« Antwort #4 am: 19. August 2010, 09:04:20 »

Danke für eure Antworten.

Der letzte Sachverhalt von Maurice ist genau zutreffend.
Ich werde jetzt einen Abrechnungsbescheid gem. § 218 AO beantragen und hoffe auf Klärung.
Was muss ich für den neuen Vorauszahlungsbescheid beantragen, damit mir es nicht nochmal wie 2009 geht?

Danke für die Hilfe :biggrin:
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Maurice Garin

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Re: Hälftige Guthabenverrechnung durch Finanzamt
« Antwort #5 am: 19. August 2010, 09:51:24 »


Was muss ich für den neuen Vorauszahlungsbescheid beantragen, damit mir es nicht nochmal wie 2009 geht?
Beantragen müssen Sie gar nichts. Nur auf den Überweisungsträger schreiben "ESt-VZ für Rechnung von Frau Baum".

Wenn Sie Einzugsermächtigung erteilt haben, sollten Sie die Tilgungsbestimmung schriftlich mitteilen.
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Baum

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Re: Hälftige Guthabenverrechnung durch Finanzamt
« Antwort #6 am: 19. August 2010, 19:40:27 »


Danke für die Tipps :cheesy:

Dann muss ich für 2009 akzeptieren, obwohl ich nichts aber auch gar nichts mit der Insolvenz zu tun hatte. :sad:
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Maurice Garin

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Re: Hälftige Guthabenverrechnung durch Finanzamt
« Antwort #7 am: 19. August 2010, 21:07:54 »


Dann muss ich für 2009 akzeptieren, obwohl ich nichts aber auch gar nichts mit der Insolvenz zu tun hatte. :sad:
Ehrlich gesagt sehe ich hier keine besonders guten Chancen. Sie müßten darlegen, warum das FA von sich aus zwingend hätte erkennen müssen, dass Sie nur für eigene Rechnung bezahlen. Mir zumindest fällt da spontan nix ein. Dass Ihr Mann nur geringes eigenes Einkommen hatte, ist jedenfalls kein Argument, weil das nichts daran ändert, dass er Gesamtschuldner der gemeinsamen Steuerschuld war.
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