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Autor Thema: Härtefallregelung, Einmalzahlung  (Gelesen 5723 mal)

waldi

Härtefallregelung, Einmalzahlung
« am: 24. Juli 2010, 20:52:24 »

Hallo liebes Forum,

kennt sich einer von Euch aus mit der Härtefallregelung (Bundeswehr)?

Es wird in diesem Falle 80% des Bruttogehaltes bis zum Renteneintritt weiterbezahlt, ohne Beschäftigung.

72% werden monatlich ausgezahlt, die acht Prozent in einer Summe zu Beginn der Maßnahme. (Es ist keine Abfindung, das ist wichtig)

Meine Frage: In meinem Falle sind dies netto etwa 9.000 €.

Ich bin, vergass ich zu sagen, in der Wohlverhaltensperiode.

Ist dieser Betrag komplett an den Treuhänder abzuführen (so wurde es bei mir gemacht), oder unter Berücksichtigung der Pfändungstabelle - oder kann das auf mehre Monate verteilt werden. In meinem Falle 65 Monate, bis zum Renteneintritt.

Freu mich, wenn jemand Bescheid weiß
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