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Autor Thema: HILFE !!! Zusatzeinkommen von Unterhaltspflichtigen nicht angegeben  (Gelesen 2927 mal)

mobil1600

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Zunächst einmal ein freundliches Hallo und guten Abend an alle.

Hoffentlich gibt es hier jemanden, der mir in meiner derzeitigen Lage einen guten Rat geben kann.
Mir wurde der Beginn meiner Privat - Insolvenz zum Mai 2007 vom Amtsgericht bestätigt.
Ich selber bin Arbeitnehmer eines großen Unternehmens wo ich 4 Unterhaltspflichtige Personen ( meine Frau sowie deren 3 minderjährigen kinder ) angegeben habe. Dementsprechend werden auch die Pfändungen an meinen IV abgetreten.

Im Oktober 2007 flatterte mir eine Klage ins Haus, worauf hin ich 1800,-€ an Anwaltskosten zu Zahlen hatte. Eine Einigung mit dem Rechtsanwalt ergab dann eine monatliche Rate in Höhe von 100,-€. Und da es sich hierbei um Schulden nach der Eröffnung der Insolvenz handelte, musste ich diese auch begleichen um nicht die RSB zu gefährden.

Im Dezember 2007 nam meine Frau dann einen Minijob ( 330,-€) an. Und dadurch viel es etwas leichter die 100,- € monatlich zu bezahlen.

Seit Dezember 2008 zahlt der leibliche Vater nach Jahren wieder einen Unterhalt in Höhe von 320,- €.

Zum Monat Juni 2009 nam unsere älteste Tochter dann einen 300,-€ Euro Job für 2 Monate an.
Seit Monat Oktober 2009 hat sie wieder einen Job ( 220,-€ ).

Den Job meiner Frau musste sie zu Ende November aus gesundheitlichen Gründen kündigen.

Vergangene Woche dann, erhielt ich von meinem IV ein Schreiben, mit der Bitte ihm mitzuteilen, ob sich in meinen Vermögens,- bzw. Einkommensverhältnissen etwas geändert hat.
Und seit diesem Brief und aufgrund einiger Sachen, welche ich hier gelesen habe, werde ich das Gefühl nicht los, einen großen Fehler gemacht zu haben.
Ich habe diese ganzen Änderungen von Einkommen in diesem Haushalt keinem mitgeteilt.

Oder mache ich mir vieleicht doch umsonst Sorgen bezüglich meiner RSB. 
Da sich ja genau genommen bei mir selber nichts geändert hat.
Wenn meine Ängste aber doch berechtigt sind, hat vieleicht jemand einen guten Rat wie ich dem IV das am besten schreiben soll. ( Ich bat um einen persönlichen Gesprächstermin, welcher mir aber nicht gestattet wurde).

Ich denke halt, dass ich zumindest bei meinem Arbeitgeber die Zahl der Unterhaltspflichtigen Personen hätte ändern müssen. Da stellt sich mir aber die Frage, um wieviele Personen, da es sich immer um Mini Jobs gehandelt hat. Und eine solche Änderung könnte ich ja auch jetzt noch für eine bestimmte Zeit "nachholen", wozu ich ja auch bereit wäre.


Und jetzt hoffe ich wirklich sehr das mir hierzu jemand etwas sagen kann.

Und dafür bedanke ich mich schon jetzt im vorraus.

MfG

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officertommy

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Re: HILFE !!! Zusatzeinkommen von Unterhaltspflichtigen nicht angegeben
« Antwort #1 am: 16. Januar 2010, 21:56:51 »

Habe dasselbe Thema gehabt, aber ich denke jetzt ist es zu spät und ausserdem halte ich auch bei (geringem) Einkommen die Ehefrau für unterhaltsberechtigt. Der Th hat auch per Steuerbescheid Kenntnis davon erlangt, dass die Frau Einkommen hatte. Also meiner Meinung nach: wo kein Kläger ist ist auch kein Richter. 
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paps

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Re: HILFE !!! Zusatzeinkommen von Unterhaltspflichtigen nicht angegeben
« Antwort #2 am: 17. Januar 2010, 10:22:16 »

Grundsätzlich ist nur Ihr Einkommen relevant.
Alles andere muss der TH über das Gericht feststellen lassen.

Ich sehe ein ganz anderes Problem.
Sie schreiben "meine Frau sowie deren 3 minderjährigen kinder"
Wenn es nicht Ihre eigenen Kinder sind, sind diese nicht zu berücksichtigen.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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mobil1600

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Re: HILFE !!! Zusatzeinkommen von Unterhaltspflichtigen nicht angegeben
« Antwort #3 am: 17. Januar 2010, 17:54:18 »

Hallo Paps,

was die Kinder betrifft, so bin ich diesen wohl doch zum "Unterhalt verpflichtet, da es Ende 2005 eine Gesetzesänderung im SGBII ( ich glaube §9 ) gab.
Die ganze Sache läuft seit dem vor Gericht unter dem großen Namen "Stiefvaterregelung" und wartet derzeit eine Entscheidung vom BGH ab.
Und zumindest so lange, wie die Kinder kein Geld mehr vom Staat bekommen, da der leibliche Vater keinen Unterhalt gezahlt hat und ich im Sinne des Gesetzes jetzt zum Unterhalt verpflichtet bin, werden mir diese Kinder auch angerechnet.

Grüßli

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rookie

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Re: HILFE !!! Zusatzeinkommen von Unterhaltspflichtigen nicht angegeben
« Antwort #4 am: 26. Januar 2010, 09:01:09 »

Na ganz toll, für die Kinder eines Andren auch noch zahlen müssen...wo leben wir denn ?
Ich habe auch 3 Stiefkinder.... :wow:
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