"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: In der WVP Est weiter zur Insolvenzmasse  (Gelesen 2204 mal)

wollter001

  • Gast
In der WVP Est weiter zur Insolvenzmasse
« am: 05. August 2010, 23:18:05 »

Hallo Gemeinde!

Alle Erfahrungsberichte, die ich in diesem Forum gelesen habe, will ich an dieser Stelle einen großen Dank an Paps und anderen Moderatoren, die dieses Forum ins Leben gerufen haben.

Ich bin seit 21.06.20010 in der WVP und  habe ein Beschluß von IG erhalten.

Beschluß

Das Verbraucherinsolvenzverfahren über das Vermögen des
(..Schuldner..), geboren am (.xxx.) wurde nach Vollzug der Schlussverteilung und rechtskräftiger Ankündigung der Restschuldbefreiung aufgehoben am 03.08.2010.

Der Insolvenzbeschlag bleibt hinsichtlich der zur erwartenden
Einkommenssteuererstattungsansprüche sowie Ansprüche aus
Solidaritätszusschlag für die Jahre 2009 und 2010 gegenüber dem
Finanzamt ( Stadt ) sowie hinsichtlich der zu erwartenden
Kirchensteuererstattungsansprüche für die Jahre 2009 und 2010
gegenüber dem ( evang-kathol) Kirchensteueramt (Stadt) auch nach
Aufhebung aufrechterhalten mit der Anordnung, dass Einnahmen
aus diesen Ansprüchen einer Nachtragsverteilung zuzuführen
sind.

Amtsgericht (Stadt) -Insolvenzgericht-

Das bedeutet ,das in der WVP meine Einkommenssteuererstattung und Kirchensteuererstattung gehen weiter zur Insolvenzmasse, verstehe ich das richtig ?

Mit freundlichen Grüßen
wollter 001

Gespeichert
 

Feuerwald

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 13
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3181
Re: In der WVP Est weiter zur Insolvenzmasse
« Antwort #1 am: 06. August 2010, 00:04:38 »

Das bedeutet ,das in der WVP meine Einkommenssteuererstattung und Kirchensteuererstattung gehen weiter zur Insolvenzmasse, verstehe ich das richtig ?

- nein, nicht für die gesamte Zeit der WVP. 2011 geht wieder an Sie. 2009 ist Insolvenzmasse und für 2010 im Grunde nur bis zur Aufhebung des Insolvenzverfahrens. Ich denke damit kann man leben.



Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz