"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: In der WVP umziehen?  (Gelesen 2510 mal)

enno

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2
In der WVP umziehen?
« am: 15. Juli 2008, 22:18:01 »

Hallo !

Gut das es Eure Seite gibt. Ich bin neu hier.
Ich habe mal eine bzw. zwei Fragen.
Ich habe eine Frau kennengelernt, die möchte mit mir eine wohngemeinschaft gründen. Das ich mich dann ummelden und mein neuen Wohnsitz beim Inso.anwalt angeben muß, ist mir bekannt. Nun zur Frage, wenn ich meiner Meldepflicht nachgekommen bin, kann die Frau mit in meinen Schulden belastet werden und welche Konsequenzen kann das für die Frau haben??
Meine Insolvenz läuft jetzt noch 2, 5 Jahre, wenn ich die Restschuldbefreiung nicht genehmigt bekomme, ich weiß welche Konsequenzen das für mich hat. Muß ich mich dann von der Wohngemeinschaft wieder lösen, welche Konsequenzen hat das für die Frau??

Ich danke Euch jetzt schon, wenn Ihr mir helfen könntet.
« Letzte Änderung: 15. Juli 2008, 22:23:24 von enno »
Gespeichert
 

Feuerwald

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 13
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3181
Re: In der WVP umziehen?
« Antwort #1 am: 15. Juli 2008, 22:55:01 »

welche Konsequenzen hat das für die Frau??

- insolvenzrechtlich absolut keine.

Sie müssen den Wohnsitzwechsel den TH und dem Gericht mitteilen. Sollte dadurch auch ein Jobwechsel oder gar eine Jobaufgabe verbunden sein, bitte nochmals schreiben.


 
Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz