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Autor Thema: Inkasso schreiben während der WFP  (Gelesen 2902 mal)

gigolo20

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Inkasso schreiben während der WFP
« am: 24. September 2015, 00:04:17 »

Hallo zusammen.
Ich habe folgendes Problem.
Am 10.06.2013 wurde mein Insolvenzverfahren eröffnet.
Am 02.06.2015 wurde mir die Restschuldbefreiung angekündigt.
Am 17.08.2015 war der Schlusstermin.Das Insolvenzverfahren wurde aufgehoben, und es beginnt die Wohlöverhaltensphase.
Nun bekam ich am 16.09.2015 ein Schreiben eines Inkasso GmBh. Dort geht es um eine offene Foderung von einer Versicherung aus dem Jahre 1997.
Ich habe  damals bei abgabe der Schuldner liste, diesen wohl nicht eingetragen, weil er mir wirklich nicht bewusst war. Ich hatte auch keinerlei Unterlagen über diese Foderung. Sonst hätte ich diesen natürlich auch abgegeben. Ob ich nun 11 oder 12 Gläubiger gehabt hätte, dass wäre kein großer Unterschied gewesen. Das soll heissen, dass ich mindestens seit über 10 jahre keine Mahnung oder sonstiges über diese Foderung bekommen habe.
Ich habe diesen Gläubiger schlichtweg vergessen.
Mein TH sagte mir nur am Telefon , ich sollte dem Inkasso den Beschluss der Restschuldbefreiung und dem Aufhebungsbeschluss zuschicken.
Mir lässt das trotzdem keine ruhe, weil ich jetzt oft gelesen habe, dass mir dadurch die Restschuldbefreiung versagt werden kann. Andere stimmen sagen, dass nach dem Aufhebungsbeschluss der Gläubiger pech hat, und nichts mehr bekommt. Obwohl er vergessen wurde.
Weil der Gläubiger sich selbst drum kümmern muss, wie die Finanzielle lage des Schuldner jeweils ist. Und die Ankündigung der Insolvenz ja 4 Monate öffentlich im Amtsgericht und im Internet einzusehen war.
Was ist nun richtig ?
Mir wird auch seit 2013 der Pfändbare Teil meines Gehaltes jeden Monat abgezogen.
Ich würde mich über Antworten freuen.

Gruss Nobby

« Letzte Änderung: 24. September 2015, 00:07:26 von gigolo20 »
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communicator

Re: Inkasso schreiben während der WFP
« Antwort #1 am: 24. September 2015, 04:32:58 »

Dieser Gläubiger hat Pech gehabt.
Er wird nichts bekommen vom pfändbaren Teil deiner Einkünfte und wenn Dir in ein paar Jahren die RSB erteilt wird, ist er auch mit dabei, ob angemeldet oder nicht.
Deshalb werden Deine Gläubiger ja auf Insolvenzbekanntmachungen.de informiert dass sie ihre Forderungen anmelden sollen.
Tun Sie dies nicht kann Dir keiner einen Strick draus drehen.

Wie der TH schon sagt, dem Inkassobüro den Beschluss der Restschuldbefreiung und den Aufhebungsbeschluss zuschicken, dann ist gut und Du wirst nie wieder was von dieser Forderung hören.
« Letzte Änderung: 24. September 2015, 04:35:48 von communicator »
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Insokalle

Re: Inkasso schreiben während der WFP
« Antwort #2 am: 24. September 2015, 15:56:39 »

Es ist nicht egal, ob es nun 11 oder 12 Gläubiger sind. Wer einen Gläubiger nicht angibt, muss damit rechnen, dass ein Antrag auf Versagung der RSB gestellt wird (s. § 290 InsO). Da das Verfahren aber aufgehoben ist, kann dieser Antrag nicht mehr gestellt werden.

Außerdem stellt sich die Frage nach der Verjährung der Forderung. Mögl. ist sie aber tituliert.
Schicken Sie Eröffnungs- und meinetwegen auch Aufhebungsbeschluss hin. Achten Sie darauf, dass der Gläubiger keine ZV-maßnahmen ergreift, denn dagegen können Sie vorgehen.
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gigolo20

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Re: Inkasso schreiben während der WFP
« Antwort #3 am: 24. September 2015, 16:11:30 »

Es ist nicht egal, ob es nun 11 oder 12 Gläubiger sind. Wer einen Gläubiger nicht angibt, 



Das mit den 11 oder 12 Gläubiger haben Sie warscheinlich falsch verstanden.
Ich wollte damit klar stellen, dass ich diesen Gläubiger nicht mit Absicht vergessen habe.
Mein Schuldenberg waren mit den 11 Gläubiger über 60.000 Euro.
Mit den vergessenem 12 .Gläubiger wäre die höhe des Betrages nur gering gestiegen.
Also hätte ich keinen Grund, den 12. Gäubiger mit Absicht vergessen zu haben. Deshalb wäre es " egal "

Und was ist eine ZV ? Irgendwas mit Zivil...?
 
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Insokalle

Re: Inkasso schreiben während der WFP
« Antwort #4 am: 24. September 2015, 17:34:38 »

ZV-maßnahme = Zwangsvollstreckungsmaßnahme
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gigolo20

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Re: Inkasso schreiben während der WFP
« Antwort #5 am: 24. September 2015, 20:23:34 »

Erstmal dakle für die Antworten.
Das heißt also, dass ich nochmals glück gehabt habe, und mir nicht die RSB verweigert wird, da die ISO abgeschlossen ist, und mir die RSB angekündigt wurde.
Und obwohl ich diesen Gläubiger wirklich vergessen habe , kann er mir kein Bein mehr stellen.
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