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Autor Thema: Insolvenzverwalter will 119.- € trotz Beschluss Amstgericht Kosten gestundet.  (Gelesen 1849 mal)

Rakic1981

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Hallo

meine Frau befindet sich in der Wohlverhaltesperiode  im 4. Jahr und sollte jetzt 119,00€ an den Insolvenzverwalter bezahlen obwohl dies durch das Amtsgericht Beschluss gestundet sind das Restschuldbefreiungsverfahren. Was ist jetzt zu tun ??

Den Insolvenzverwalter auf den Beschluss Amtsgericht Stundung hinzuweisen ?

Den Betrag 119,00€ bezahlen weil die Kosten sind ja gestundet worden ??

Was ist eure Meinung dazu ..


Danke
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Der_Alte

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Wenn es einen Kostenstundungsbeschluss gibt, dass sollte Ihre Frau den Treuhänder darauf hinweisen und ggf. eine Kopie beifügen. Allerdings muss es ein Stundungsbeschluß für diesen Verfahrensteil sein.
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Rakic1981

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Halle

es liegt ein Beschluss des Amtsgericht das die Restschuldbefreiungsphase gestundet ist .

Das bis 3.Jahr wurde nicht die Vergütung gezahlt wegen dem Beschluss und auf einmal verlang er 119.-€

Ich wird schreiben ansetzten und den Treuhänder darauf Hinweisen das diese Kosten gestundet wurden vom AG oder was meint Ihr ?
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