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Autor Thema: Jetzt in der WVP - Was ändert sich?  (Gelesen 2802 mal)

Eulenmaedchen

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Jetzt in der WVP - Was ändert sich?
« am: 03. Februar 2015, 11:38:57 »

Hallo zusammen,

habe Post vom Gericht bekommen, dass ich mich nun in der WVP befinde. Was genau bedeutet das für mich?
Macht mein Treuhänder immer noch die Steuererklärung oder muss ich die nun selber machen? Darf ich Geld, was ich von Steuern und Nebenkosten zurück bekomme behalten oder muss ich das auch an den Treuhänder abführen?
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Insoman

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Re: Jetzt in der WVP - Was ändert sich?
« Antwort #1 am: 03. Februar 2015, 20:07:30 »

Sie sind nun wieder selbst erklärungspflichtig und -berechtigt.
Zitat
Darf ich Geld, was ich von Steuern und Nebenkosten zurück bekomme behalten ..
Ja, zumindest soweit es sich um Erstattungen handelt, die auf Zeiträume
nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens (§200 insO) entfallen.
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...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
 

tuscanyleas

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Re: Jetzt in der WVP - Was ändert sich?
« Antwort #2 am: 05. Februar 2015, 20:08:00 »

Hallo zusammen,

habe Post vom Gericht bekommen, dass ich mich nun in der WVP befinde. Was genau bedeutet das für mich?
Macht mein Treuhänder immer noch die Steuererklärung oder muss ich die nun selber machen? Darf ich Geld, was ich von Steuern und Nebenkosten zurück bekomme behalten oder muss ich das auch an den Treuhänder abführen?

Mein TH hat nen Sch***dreck gemacht von wegen Steuererklärung.
Ich durfte alles selbst machen.... :mad2:

Gemacht hat er die ganzen 6 Jahre rein gar nix...auf Anfragen keine Antwort
Nur wenns was zu holen gab stand er auf der Matte
« Letzte Änderung: 05. Februar 2015, 20:09:53 von tuscanyleas »
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communicator

Re: Jetzt in der WVP - Was ändert sich?
« Antwort #3 am: 09. Februar 2015, 14:11:59 »

Sie sind nun wieder selbst erklärungspflichtig und -berechtigt.
Zitat
Darf ich Geld, was ich von Steuern und Nebenkosten zurück bekomme behalten ..
Ja, zumindest soweit es sich um Erstattungen handelt, die auf Zeiträume
nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens (§200 insO) entfallen.

und wenn das Finanzamt nicht zu den Gläubigern gehört.
Sonst wird eine Steuererstattung auch in der WVP vom Finanzamt einbehalten und mit den offenen Forderungen
verrechnet bis entweder die Forderungen ausgeglichen sind oder Sie die RSB bekommen.
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