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Autor Thema: Jubiläum in Wohlverhaltensperiode  (Gelesen 2674 mal)

SAMSUNG16

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Jubiläum in Wohlverhaltensperiode
« am: 22. August 2011, 14:05:50 »

Hallo zusammen,
mir brennt ein sehr heikles Thema unter den Nägeln. Wir das bin ich und mein Ehemann befinden uns seit Sep.2008 in der Insolvenz. Seit Jan.2010 befinde ich mich in der Wohlverhaltensperiode.

Am 31.08 2011 habe ich 30jähriges Firmenjubiläum und soll dazu eine Einmalzahlung von drei zusätzlichen Monatsgehältern über meinen Lohnstreifen ausbezahlt bekommen. Das sind dann insgesamt vier Gehälter auf einer Abrechnung.

Werde ich das Geld kommplett an den Insolvenzverwalter verliehren?
Oder nur zum Teil?
Hat jemand diese Erfahrung schon gemacht und kann mir dazu etwas sagen oder mir etwas raten, damit ich mein Geld vielleicht noch retten kann.
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Der_Alte

  • Gast
Re: Jubiläum in Wohlverhaltensperiode
« Antwort #1 am: 22. August 2011, 15:36:47 »

Ich denke, es handelt sich um sogenannte Treugelder, die nach § 850 a ZPO nicht pfändbar sind.
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Insoman

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Re: Jubiläum in Wohlverhaltensperiode
« Antwort #2 am: 22. August 2011, 15:56:10 »

Stellt sich nur noch die Frage, ob die Zuwendung "den Rahmen des Üblichen übersteigt"...
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www.insopoint.de

...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
 

Der_Alte

  • Gast
Re: Jubiläum in Wohlverhaltensperiode
« Antwort #3 am: 22. August 2011, 16:18:22 »

Der Rahmen des Üblichen bemißt sich danach, was in diesem Unternehmen üblich ist. Und wenn für jedes Jahrzehnt Betriebszugehörigkeit ein Monatgehalt gezahlt wird, dürfte es üblich sein.
Gespeichert
 
 

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