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Autor Thema: Keine Massezugehörigkeit einer Rentennachzahlung?  (Gelesen 2856 mal)

VerzweifelteStudentin

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Keine Massezugehörigkeit einer Rentennachzahlung?
« am: 29. Januar 2016, 10:34:16 »

hallo,

weiss jemand, ob das hier

http://www.vzbv.de/urteil/keine-massezugehoerigkeit-einer-rentennachzahlung

auch bei nachzahlung eines berufsschadensausgleichs nach dem bvg zur anwendung kommt?

danke.
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eidechse

Re: Keine Massezugehörigkeit einer Rentennachzahlung?
« Antwort #1 am: 01. Februar 2016, 12:23:56 »

In dem dort zitierten Urteil ging es um eine private Berufsunfähigkeitsversicherung. Für Leistungen von Sozialversicherungsträgern gilt die Sondervorschrift des § 54 SGB I. Wenn die Rente, die nachgezahlt wird, pfändbar ist, dann wird im allgemeinen bewertet, inwieweit die Rentenzahlung für die einzelnen Monate, für die die Nachzahlung erfolgt, pfändbar wäre.

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VerzweifelteStudentin

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Re: Keine Massezugehörigkeit einer Rentennachzahlung?
« Antwort #2 am: 01. Februar 2016, 17:46:11 »

ein berufsschadensausgleich ist aber auch keine rente.

was ist es dann?
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KarlPaul

Re: Keine Massezugehörigkeit einer Rentennachzahlung?
« Antwort #3 am: 02. Februar 2016, 06:31:31 »

Was meint Dein Treuhänder?
Eventuell brauchst Du, wenn Dir das Votum nicht gefällt, einen klar stellenden Gerichtsbeschluss vom Insolvenzgericht.
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VerzweifelteStudentin

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Re: Keine Massezugehörigkeit einer Rentennachzahlung?
« Antwort #4 am: 02. Februar 2016, 07:11:22 »

reagiert auf meine schreiben nicht

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eidechse

Re: Keine Massezugehörigkeit einer Rentennachzahlung?
« Antwort #5 am: 02. Februar 2016, 12:52:58 »

Zitat
ein berufsschadensausgleich ist aber auch keine rente.

Aber eine laufende Geldleistung eines Sozialversicherungsträgers. Und darauf kommt es allein an, wenn man nach § 54 Abs. 4 SGB I bewertet, wie die Pfändbarkeit gelagert ist.
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Insokalle

Re: Keine Massezugehörigkeit einer Rentennachzahlung?
« Antwort #6 am: 02. Februar 2016, 16:51:13 »

ein berufsschadensausgleich ist aber auch keine rente.

was ist es dann?

Wurde im letzten Jahr schon erklärt:
Der Berufsschadensausgleich dient dazu, Einnahmen auszugleichen, die man deswegen nicht hat, weil man wegen bestimmter Gründe weniger verdient. Er ist gewissermaßen eine Lohnersatzleistung.
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