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Autor Thema: Kontovollmacht  (Gelesen 2287 mal)

tatzenbaer

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Kontovollmacht
« am: 15. August 2012, 12:16:33 »

Bin seit ca. 2 Jahren in der Insolvenz. (Also Wohlverhaltensphase).

Nun hat mein alter Herr (weiß nix von meiner Insolvenz) Kontovoll-
macht erteilt. Ich kann von seinem Konto jederzeit auch etwas abheben,
sofern ich mal wieder etwas knapp bei Kasse bin.
Was hat dies für Konsequenzen? Kann TH mir was anhaben?

Viele Grüße

Tatzenbaer
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Claus123

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Re: Kontovollmacht
« Antwort #1 am: 15. August 2012, 12:43:35 »

Claus-seit 4 Wochen mit erteilter RSB

Der TH handelt immer im Sinne der Gläubiger-also zusehen,das der nicht zuviel weiss oder erfährt.
Kurz:solange niemand was erfährt,kannste machen was Du willst.
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tatzenbaer

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Re: Kontovollmacht
« Antwort #2 am: 15. August 2012, 12:54:45 »

Wunder mich, daß die Bank meines Vaters nicht dumm
getan hat und wegen meiner negativen Schufa und
Inso nicht gemotzt hat...
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Claus123

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Re: Kontovollmacht
« Antwort #3 am: 15. August 2012, 13:03:21 »

...hat sie's denn kontrolliert,als Dir die Vollmacht erteilt wurde?
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tatzenbaer

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Re: Kontovollmacht
« Antwort #4 am: 15. August 2012, 13:09:08 »

Vermutlich nicht. Sonst hätte es sicher nen paar bissige Fragen gegeben.
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tatzenbaer

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Re: Kontovollmacht
« Antwort #5 am: 15. August 2012, 20:40:26 »

Was kann die Konsequenz sein?
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Feuerwald

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Re: Kontovollmacht
« Antwort #6 am: 15. August 2012, 20:49:39 »

Was kann die Konsequenz sein?

 - nochts. Sie sind in der WVP und können tun und lassenw as Sie wollen. Die bank interssiert sich bei Kontovollmacht nicht für Ihre SCHUFA

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tatzenbaer

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Re: Kontovollmacht
« Antwort #7 am: 16. August 2012, 00:43:14 »

Was kann die Konsequenz sein?

 - nochts. Sie sind in der WVP und können tun und lassenw as Sie wollen. Die bank interssiert sich bei Kontovollmacht nicht für Ihre SCHUFA



also auch nicht für meine Privatinsolvenz....
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