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Autor Thema: Kosten für Weiterbildung - brennende Frage  (Gelesen 2080 mal)

zockerman

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Kosten für Weiterbildung - brennende Frage
« am: 26. November 2012, 19:56:10 »

Hallo liebe Gemeinde,

ich weiß gar nicht wie ich anfangen soll. Die Insolvenz läuft schon eine Weile ( 2008 ), ich weiß aber gar nicht in was für einer Phase ich mich befinde. Mit dem Insolvenzverwalter habe ich so gut wie keinen Kontakt. Es war damals ausgemacht, das der Arbeitgeber nichts erfährt. Deshalb bekomme ich wiederum jährlich eine Prämie, die der Insolvenz zugute kommt. ( ich schicke ausserdem jeden Monat meine Gehaltsabrechnung und überweise den eventuell auftretenden Betrag )  Jetzt habe ich ein Weiterbildungsangebot des Arbeitgebers bekommen, wo er 50 % der Kosten übernehmen würde. Lange Rede, kurzer Sinn. Für mich würden Kosten von ca. 1700 € zukommen, die ich in Raten a 70 € abzahlen könnte, was mir automatisch vom Lohn abgezogen würde. Meine Frage jetzt, darf ich das überhaupt machen ? Eigentlich mache ich ja Schulden. Andererseits wüßte ich nicht zu erklären, warum ich das ablehne, zumahl ich keine abgeschlossene Berufsausbildung in dem Beruf habe, und ich so nach 7 Jahren Berufserfahrung einen Abschluss zum Fachkaufmann erlangen könnte.
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InsOmania

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Re: Kosten für Weiterbildung - brennende Frage
« Antwort #1 am: 26. November 2012, 21:25:57 »

Niemand kann Ihnen die Weiterbildung innerhalb ihres Betriebes verwehren. Auch der Mytos, man dürfe im Insolvenzverfahren keine neue Schulden machen, ist (m.E. Leider) falsch. Anders sähe es aus, wenn Sie eine bezahlte Arbeit aufgeben und eine unentgeltliche Weiterbildung anstreben würden. Das wäre ggf. ein Verstoß gegen die Obliegenheiten da Sie einer angemessenen Arbeit nachgehen müssen. Dieses Problem sehe ich hier im konkreten Fall nicht, weswegen hierzu nicht weiter vorgetragen wird.

Soweit Sie sich bereits seit 2008 in Insolvenz befinden liegt die Vermutung nahe, das Sie sich in der WVP befinden. Ich rege an, sich in regelmäßigem Abstand über den Stand des Insolvenzverfahrens zu informieren.
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Beste Grüße
 

zockerman

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Re: Kosten für Weiterbildung - brennende Frage
« Antwort #2 am: 27. November 2012, 11:13:34 »

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Dann wird wohl am besten sein, den IV anzurufen. Ein bisschen mulmig ist mir ja, ich werd dann aber berichten.

Viele Grüsse, Alex
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zockerman

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Re: Kosten für Weiterbildung - brennende Frage
« Antwort #3 am: 28. November 2012, 20:52:24 »

Hallo InsOmania,

ich habe den IV angerufen, und so auch erfahren, das jetzt der dritte neue Rechtsanwalt für mich zuständig ist, da die anderen nicht mehr da sind  :?
Egal. Es ist alles in Ordnung, er war total nett. Ich soll halt den Darlehensvertrag und weiter meine Abrechnung zuschicken. Er hat mich nur darauf hingewiesen, das sich durch den Betrag der mir vom Lohn abgezogen wird, nicht die Pfändungsgrenze ändert, was bedeutet das ich dieses Geld halt weniger Geld zur Verfügung habe.

Danke nochmal für deine schnelle Antwort, ohne diesen Hintergrund hätte ich das bestimmt lieber sein gelassen.
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