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Autor Thema: Krankenhaustagegeld Pfändbar?  (Gelesen 3137 mal)

femi

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Krankenhaustagegeld Pfändbar?
« am: 18. April 2013, 20:11:04 »

Guten Abend,
ich war für 6 Wochen in einer Klinik.Ich habe schon seit 27 Jahren eine Zusatzversicherung,
und da ich keine Ersatzleistungen in Anspruch genommen habe, möchte ich jetzt das
Krankenhaustagegeld beantragen.
Nun möchte ich bitte Wissen,ob ich es der Treuhänderin melden muß,oder ob
ich es behalten darf.
Bin im September diesen Jahres fertig mit der Insolvenz.

Vielen Dank schon mal und schönen Abend noch.

LG femi
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Der_Alte

  • Gast
Re: Krankenhaustagegeld Pfändbar?
« Antwort #1 am: 19. April 2013, 12:14:14 »

Wenn Sie in der WVP sind, dann ist nichts mehr pfändbar, sondern Sie haben den pfändbaren Teil Ihres Einkommens an den TH abgetreten.
Da Krankenhaustagegeld kein Ersatz für Arbeitseinkommen ist, gibt es dafür auch keine Abtretung.
Den TH brauchen Sie deshalb auch nicht zu informieren.
Gespeichert
 

femi

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Re: Krankenhaustagegeld Pfändbar?
« Antwort #2 am: 19. April 2013, 16:37:36 »

Hallo Der Alte,

herzlichen Dank für diese positive Nachricht.
Ja ich bin in der WVP und die Restschuldbefreiung
müßte mir mitte September erteilt werden.
Der pfändbare Anteil meines Einkommens wird direkt
von der Gehaltsabteilung an den TH abgeführt.
Möchte halt kurz vor dem Ziel nichts mehr falsch machen.

Wünsche noch ein schönes WE
Grüße femi
Gespeichert
 
 

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