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Autor Thema: krankheitsbedingte Kündigung  (Gelesen 3475 mal)

meerlis

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krankheitsbedingte Kündigung
« am: 20. Juni 2012, 17:47:53 »

Hallo
ich habe voll das Problem. Da ich aufgrund der letzten 2 Jahre öfters krank war, hauptsächlich durch unabhängige Erkrankungen nichts wirklich chronisch, will mich nun die Firma krankheitsbedingt kündigen. Ich werde auf alle Fälle vors Arbeitsgericht gehen.
Ich bin seit ca. 2 Jahren in der Wohlverhaltensperiode.
Kann durch die Kündigung alles nun platzen?
ich bin total verzweifelt. Kann mir jemand helfen?
Vielen Dank im voraus
Schöne Grüße
meerlis
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meerlis
 

Insoman

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Re: krankheitsbedingte Kündigung
« Antwort #1 am: 20. Juni 2012, 18:15:31 »

Die Obliegenheit, eine angemessene Beschäftigung auszuüben, gilt natürlich bis zum Ende der Abtretungsphase.
Wenn Sie krankheitsbedingt nicht arbeitsfähig sind, ist die RSB nicht in Gefahr.
Ansonsten gilt, wie bei jeder Form von Arbeitsplatzverlust, dass Sie sich ernsthaft um eine neue Beschäftigung bemühen müssen. Die bloße Meldung beim Arbeitsamt dürfte hier nicht ausreichend sein.
Vielmehr geht die Rechtsprechung dahin, dass mindestens 2 Bewerbungen in der Woche als notwendig, weil angemessen erachtet werden.

Etwas anderes könnte gelten, wenn nach Ausbildungsstand, Anzahl der Unterhaltsberechtigten usw. nicht damit zu rechnen ist, dass Sie Einkommen oberhalb der Pfändungsgrenze erzielen können.
In diesem Fall kommt eine Versagung der RSB nach § 295 InsO (Verstoß gegen Vollzeiterwerbspflicht) nicht in Betracht, weil diese - laut BGH -  eine messbare Beeinträchtigung der Gläubigerinteressen verlangt.
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...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
 

meerlis

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Re: krankheitsbedingte Kündigung
« Antwort #2 am: 21. Juni 2012, 08:39:43 »

Hallo
Danke für die Info. Also wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, muss ich mir keine Sorgen machen.
Wenn das Arbeitsamt einen Amtsarzt einschaltet um festzustellen, welche Tätigkeit ich noch ausüben kann, könnte es da vielleicht Probleme geben? Mein Verwalter hat zumindest schon ein ärztliches Attest vorliegen das ich nur noch 30 Stunden in der Woche arbeiten kann und ich denke, wenn ich mich arbeitslos melde, das das Amt weitere Schritte einleiten wird.

Vielen Dank
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meerlis
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meerlis

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Re: krankheitsbedingte Kündigung
« Antwort #3 am: 26. Juni 2012, 11:21:09 »

Ich werde ja gegen die Kündigung vorgehen, werde mir einen Anwalt suchen. Wenn die Firma mir ein Angebot macht wegen Freistellung bis Kündigungsende und Abfindung, kann ich das dann annehmen oder bin ich gezwungen vors Gericht zu gehen um auf Wiedereinstellung klagen. Die Firma hat ein Attest vorliegen das ich eine chronische Krankheit habe, die evtl. dazu führen könnte, das ich wieder für längere Zeit ausfalle. Außerdem mobbt die Firma mich schon seit längerer Zeit. Es ist eh eine Frage der Zeit, wie lange ich noch in dem Job tätig sein kann, da meine chronische Krankheit immer weiter fortschreitet.

Kann ich so ein Angebot annehmen oder platzt dann die Insolvenz?

Vielen Dank für ne Antwort

Schöne Grüße
meerlis
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Roja54

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Re: krankheitsbedingte Kündigung
« Antwort #4 am: 29. Juni 2012, 21:35:25 »

Hallo

und Sorry, dass ich mich einmische, aber mir fiel auf, dass Du im Eröffnungsthread schreibst "nichts wiklich chronisches" und einige Zeit später, der AG hätte ein Attest vorliegen, dass Deine Erkankung chronisch sei?!   :gruebel:

lg Roja

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meerlis

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Re: krankheitsbedingte Kündigung
« Antwort #5 am: 30. Juni 2012, 06:12:31 »

Um die Krankmeldungen um die es geht waren nicht chronisch, es waren halt Grippe, etc. Die Frima bezieht sich auf die letzten 2,5 Jahre, wo ich die chronische Krankheit noch nicht hatte.

Die chronische Erkrankung habe ich erst seit letztes Jahr November 2011 und war auf Grund dessen nur 2x a 1 Woche krankgeschrieben. Ich brauchte wegen der chronischen Erkrankung eine linkshänder Tastatur, wobei sich die Firma dafür 9 Wochen Zeit gelassen hat und meine wöchtensliche Arbeitszeit wurde auf 30 Stunden pro Woche gesetzt. Dieses Attest ist von 2012.

Ich hoffe das ich das durcheinander aufgeklärt habe
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meerlis
 
 

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