"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.

Autor Thema: Kündigen wegen zeitl. befristeter Arbeitsstelle?  (Gelesen 1839 mal)

Gypsy

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 27
Kündigen wegen zeitl. befristeter Arbeitsstelle?
« am: 10. September 2009, 13:06:17 »

Hallo zusammen,

ich hab eine sehr aktuelle Frage:

Ich arbeite hier in ungekündigter Stellung. Zum einen ist der Arbeitsplatz hier nicht sehr "gesundheitserhaltend" und zum Zweiten ist der Inhaber vor einigen Monaten gestorben und man weiß nicht, wie und ob es weitergeht.

Nun hätte ich die Chance auf eine Stelle im öffentlichen Bereich, in meinem Wohnort, die jedoch "vorläufig befristet" ist. Der Zeitpunkt hierbei liegt 7 Monate VOR Ende der WVP.

Dürfte/darf ich zugunsten dieser Stelle meine jetzige kündigen oder muß ich mit Schwierigkeiten rechnen?

Liebe Grüße
Gypsy
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Kündigen wegen zeitl. befristeter Arbeitsstelle?
« Antwort #1 am: 10. September 2009, 21:19:03 »

werden derzeit pfändbare Beträge abgeführt?
Werden künftig pfändbare Beträge abzuführen sein?
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

Gypsy

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 27
Re: Kündigen wegen zeitl. befristeter Arbeitsstelle?
« Antwort #2 am: 11. September 2009, 07:59:17 »

Hallo und guten Morgen Paps,

erstmal danke für die rasche Antwort!

Ja und ja.

Es wäre so, daß sich am Pfändungs-Betrag nichts ändern würde. Es bliebe derselbe als er jetzt ist.

Ich denke eher daran, wenn der schlechteste Fall eintreten würde und die Stelle tatsächlich NICHT weiterlaufen würde und ich eben nicht gleich eine Anschluß-Stellung finden würde....

LG
Gypsy
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Kündigen wegen zeitl. befristeter Arbeitsstelle?
« Antwort #3 am: 11. September 2009, 21:27:39 »

Grundsätzlich spricht ja nichts dagegen, wenn Sie wechseln, weil der alte Arbeitsplatz bald nicht mehr zur Verfügung steht.
Da der neue aber befristet ist, sollten Sie dies mit dem TH besprechen.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

Gypsy

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 27
Re: Kündigen wegen zeitl. befristeter Arbeitsstelle?
« Antwort #4 am: 14. September 2009, 08:15:46 »

Guten Morgen,

vielen Dank, Paps!

Das entspricht meinen Gedanken, die ich hatte.

Grüße
Gypsy
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz