"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Lohn  (Gelesen 2263 mal)

benny0123

  • Jungspund
  • ***
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 88
Lohn
« am: 01. Januar 2013, 11:52:15 »

Hallo

muß ich meinem TH bescheid geben das ich mehr lohn bekomme

 
Gespeichert
 

Nixmehrda

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 150
Re: Lohn
« Antwort #1 am: 01. Januar 2013, 13:01:45 »

Schicke es ihm doch, insbesondere wenn sich ein pfändbarer Betrag ändern sollte oder neu ergibt.
Ich schicke meine Lohn (oder Ersatzabrechnung in der Vergangenheit) ohnehin jeden Monat an den TH, auch wenn es noch nie etwas zu pfänden gab.
Damit die Sachbearbeiterin auch was zutun hat.
Und dieses Verfahren wird sich vermutlich in den verbleibenden 23 Monaten wohl kaum noch ändern.
Gespeichert
 

benny0123

  • Jungspund
  • ***
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 88
Re: Lohn
« Antwort #2 am: 01. Januar 2013, 18:46:14 »

bei deinen 23 monaten
Gespeichert
 

Der_Alte

  • Gast
Re: Lohn
« Antwort #3 am: 01. Januar 2013, 21:50:57 »

Normalerweise brauchen Sie weder Treuhänder noch Gericht darüber zu informieren. Das Gericht interessiert es nicht und der Treuhänder merkt es, wenn er vom Arbeitgeber eine andere Summe überwiesen bekommt.
Sofern der Treuhänder Sie aufgefordert hat, die Lohnabrechnung an ihn zu übersenden, sieht er es mit einem Blick in dieselbe. Also ist auch dann keine gesonderte Unterrichtung erforderlich.
Gespeichert
 

benny0123

  • Jungspund
  • ***
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 88
Re: Lohn
« Antwort #4 am: 02. Januar 2013, 10:37:31 »

Danke

für die Antwort dann ist alles klar
Gespeichert
 

Strike_back

  • Gast
Re: Lohn
« Antwort #5 am: 02. Januar 2013, 13:10:45 »

@ Der Alte:
wenn der zu pfändende Betrag jedoch nicht vom Arbeitgeber sondern vom Schuldner selbst abgeführt wird, denke ich schon, dass eine Meldung den Obliegenheitspflichten entsprechen würde, da sich der abzuführende Betrag auch ändert.
Gespeichert
 

Der_Alte

  • Gast
Re: Lohn
« Antwort #6 am: 02. Januar 2013, 17:49:03 »

Auch dann erkennt der Treuhänder am geänderten Betrag, dass sich etwas getan haben muss. Gerade in diesem Fall wird sich der Treuhänder wohl immer die Abrechnung vorlegen lassen und hat dann alle erforderlichen Informationen. Ein "Ich-habe-eine-Gehaltserhöhung-bekommen-Schreiben" braucht es definitiv nicht.
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz