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Autor Thema: Lohnpfändung in der wvp. Hilfe!!!!!  (Gelesen 1912 mal)

pittiplatsch

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Lohnpfändung in der wvp. Hilfe!!!!!
« am: 08. Januar 2012, 20:03:53 »

Hallo, an alle!

Ich brauche dringend Rat.Ich befinde mich seit Juni 2010 in der wvp. Nun habe ich gestern ein Schreiben von meinem Arbeitgeber erhalten, daß gegen mich eine Pfändungs-und Einziehungsverfügung vorliegt.Anbei ein Schreiben, in dem ich meine unterhaltspflichtigen Personen angeben soll, um den genauen Pfändungsbetrag ermitteln zu können. Jetzt verstehe ich gar nichts mehr. Mein Arbeitgeber ist doch seit Anfang an von meiner Insolvenz unterrichtet und auf den Abrechnungen steht es auch drauf. Wieso soll ich jetzt noch mal die Angaben machen. Alles was oberhalb der Pfändungsgrenze liegt, kriegt doch sowieso der Treuhänder.

Ich bin mir auch keiner Schuld bewußt, irgend welche Neuschulden gemacht zu haben , die ein solches Vorgehen rechtfertigen würden. Ich weiß leider auch noch nicht, wer die Pfändung versucht. Stand nichts drin in dem Schreiben.

Kann es wirklich sein, das es ein Insolvenzgläubiger ist, der auf diesem Wege versucht, an sein Geld zu kommen. Einer meiner Hauptgläubiger hatte seine Forderung nicht angemeldet.

Hat jemand schon was ähnliches erlebt? Wie gehe ich jetzt am Besten vor? Habe wirklich Angst, meinen Arbeitsplatz zu verlieren.

Gruß pittiplatsch
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Angestellte80

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Re: Lohnpfändung in der wvp. Hilfe!!!!!
« Antwort #1 am: 08. Januar 2012, 21:34:03 »

Frag deinen AG wer derjenige ist der pfänden möchte und kontaktiere denjenigen und schicke denen deinen Beschluss vom Amtsgericht mit über die Öffnung seines Inso Verfahrens. Einen anderen rat wüsste ich derzeit auch nicht. Wenn du keine Neuschulden gemacht hast, dürfte eigentlich keiner pfänden. Informiere auch deinen TH.
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Viele Grüße

Angestellte80
 

Der_Alte

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Re: Lohnpfändung in der wvp. Hilfe!!!!!
« Antwort #2 am: 08. Januar 2012, 21:52:02 »

Wenn es sich um den Gläubiger handelt, der seine Insolvenzforderung nicht zur Tabelle angemeldet hat, ist auch ihm eine Pfändung untersagt. Das Gericht, das den Pfüb erlassen hat, anschreiben und darauf hinweisen, dass der Gläubiger Insolvenzforderung nicht angemeldet hat und nun unzulässig pfänden will (§ 294 InsO)
Das Gericht muss dann den Pfüb aufheben.
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pittiplatsch

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Re: Lohnpfändung in der wvp. Hilfe!!!!!
« Antwort #3 am: 09. Januar 2012, 17:28:34 »

Hallo!

Hat sich schon alles aufgeklärt. Habe bei meinem Arbeitgeber angerufen. Mir wurde gesagt, daß sie so bloß überprüfen wollen, ob sich irgendetwas an der Zahl der Unterhaltspflichtigen ändert, da es ja keine Lohnsteuerkarten mehr gibt.

Ich war auch nicht die einzige, die dort angerufen hat. Dieses Schreiben hat jeder Mitarbeiter bekommen, der in der Insolvenz ist oder aus anderem Grund eine Lohnpfändung hat. Bei der dämlichen Formulierung des Schreibens habe nicht nur ich einen Schrecken bekommen.

Gruß pittiplatsch
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