"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: mahnbescheid  (Gelesen 1703 mal)

tinelo21

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 40
mahnbescheid
« am: 18. Juni 2011, 13:11:32 »

hallo ihr lieben habe hier noch ne frage und zwar hat mein freund vor ca 1 1/2 jahren bei verdie gekündigt.

Diese schickten uns dan einmal was vom anwalt da sie imerwieder versucht haben bei uns etwas abzu ziehen obwohl wir gekündigt haben. WIr haben den dan nochmal per email geschrieben das wir bereits gekündigt haben. es kahn nie etwas zurück und plötzlich nach ca einem halben jahr kahm der mahnbescheid dem wir natürlich bereits wiedersprichen haben zumal wir die email noch haben und das kündigungschreiben das wir denen gesendet haben. wie läuft das jezt weiter wir haben da etwas bammel wir sind seid 3 jahren in der inso und whp und zahlen immer alles braf so wie es sein soll und geben dem TH im das was aussteht vom lohn. Wir halten und an alles und dan sowas habe etwas angst jezt


Gespeichert
 

Der_Alte

  • Gast
Re: mahnbescheid
« Antwort #1 am: 18. Juni 2011, 16:25:57 »

Durch den Widerspruch gegen den Mahnbescheid ist die Gegenseite in Zugzwang und muss jetzt Klage erheben. Ob sie das tut, bleibt abzuwarten. Der in diesem Fall eingehenden Klageschrift kann man mit den entsprechenden Belegen entgegentreten und dem Gericht seine Sicht der Dinge darstellen. Ob die Forderungen dann zu Recht bestehen oder nicht entscheidet dann das Gericht.

Insofern ist aktuell kein Handeln erforderlich.
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz