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Autor Thema: Mietforderung 2009 -> rechtens?  (Gelesen 3635 mal)

Miau

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Mietforderung 2009 -> rechtens?
« am: 05. August 2010, 01:15:54 »

Hallo allerseits,

Heute bekam ich von meiner Vermieterin einen schönen Brief mit der Aufforderung der Nachzahlung von 980 € für Heizung, Warmwasser, erhöhte Grundsteuer etc. fürs Jahr 2009.

Mein Inso Verfahren wurde am 01.07.2009 eröffnet, am 15.01.2010 aufgehoben.

Frage ist nun, was zu tun ist?

(1) irgend ein Anwalt wird feststellen, daß die Forderungen rechtens ist oder nicht.
(2) falls rechtens, dann wird ein anderer Anwalt fesstellen, ob die Vermieterin zu den Insolvenzgläubigern gehört hätte, auch wenn der Betrag erst jetzt bekannt geworden ist, so ist er ja 2009 kumuliert entstanden
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BlueVision

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Re: Mietforderung 2009 -> rechtens?
« Antwort #1 am: 05. August 2010, 01:56:06 »

Wie du auch anderen Usern geraten hast solltest du jetzt ins Ausland ziehen, damit die Forderungen vielleicht  nicht mehr vollstreckbar sind oder irgendwann verjähren.

Aber nun Scherz bei Seite.  :whistle:

Da zählt jetzt wohl die Fälligkeit der Forderung. Da sie in diesem Jahr fällig geworden ist, wirst du sie zahlen müssen. Kosten aus Strom, Wasser und Gas werden meines Erachtens erst zum Jahresende berechnet und somit im Folgejahr in Rechnung gestellt.

Gruß BlueVision
« Letzte Änderung: 05. August 2010, 01:59:04 von BlueVision »
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lucca_m

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Re: Mietforderung 2009 -> rechtens?
« Antwort #2 am: 05. August 2010, 07:23:19 »

DAher immer schön die Inso zum Jahresanfang anmelden...

Scherz.

Die Forderung wird anteilig gesplittet. Schicken Sie es ihrem TH.
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Miau

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Re: Mietforderung 2009 -> rechtens?
« Antwort #3 am: 05. August 2010, 15:21:22 »

DAher immer schön die Inso zum Jahresanfang anmelden...

Scherz.

Die Forderung wird anteilig gesplittet. Schicken Sie es ihrem TH.

Vielen Dank! Das ist eine gute Idee ;-)

@BlueVision: was noch nicht ist, kann ja noch werden >:-D *grins* ;-)

Wobei ich denke, dass es wesentlich einfacher wäre, mich selbständig zu machen und die restlichen 9.000 € und ein paar zerquetschte innerhalb von 2 Monaten zurückzuzahlen und damit in Deutschland eine saubere Weste zu haben.

In meinem Bereich als IT-Spezialist für ein bekanntes ERP-System kann ich mit einem Tagessatz von 400 € locker alles schnell zurückzahlen. Potentielle Kunden gibt es schon.

Was mich ärger ist, daß die Vermieterin einfach so die Miete ab Oktober von 475 € auf 560 € erhöht hat. D.h. ich muß schleunigst ausziehen und einen Vermieter ohne Schufa suchen >:-/ *argh*
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Fallera

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Re: Mietforderung 2009 -> rechtens?
« Antwort #4 am: 05. August 2010, 18:49:45 »

@Miau
Sind sie nicht der IT Spezialist der sich kündigen lies und jetzt von Hartz IV lebt?

Sie sollte keine so großen reden bez. Tagessatz etc. schwingen.

Wenn sie im Berufsleben die gleiche Einstellung zeigen wie in Ihren Beiträgen dann gute Nacht!

Sprücheklopfer wie Sie sind mit ein Grund, warum die Insolvenz bzw. die Insolventen immernoch teilweise im Abseits stehen.

Da stellen sich bei jedem normal denkenden Menschen die Nackenhaare.  :girl:

Wer im Glashaus sitzt.....
« Letzte Änderung: 05. August 2010, 22:30:25 von Fallera »
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lucca_m

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Re: Mietforderung 2009 -> rechtens?
« Antwort #5 am: 06. August 2010, 09:44:50 »

Ein Tagessatz von 400 € ist nicht gerade üppig als Spezialist. Das wären gerade mal 50 €/h. Vor Steuern und "pfändbarem" Abzug nach 295 (2)

Aber Grundsätzlich begrüße ich die Idee, mit Arbeit seine Schulden abzutragen.
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Dauerstress

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Re: Mietforderung 2009 -> rechtens?
« Antwort #6 am: 06. August 2010, 11:36:26 »

@Miau

Selbständig machen alleine reicht nicht. Dummerweise benötigt man noch zahlungswillige Kunden, die die angebotene Dienstleitung kaufen und entsprechend bezahlen und auch noch für eine gute Auslastung sorgen.  :wink:
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Miau

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Re: Mietforderung 2009 -> rechtens?
« Antwort #7 am: 06. August 2010, 18:10:07 »

So ich war heute mit dem Beratungshilfeschein bei einem Anwalt. Er sagte mir, daß juristisch gesehen 50% hätten als Forderung angemeldet werden müssen und es wäre der Vermieterin zuzumuten gewesen, daß Sie am 03.07. wo das Verfahren eröffnet worden ist, eine Aufstellung der Kosten durchführt. Denn ich hätte ja auch zum 03.07. ausziehen können und da hätte sie die Pflicht genauso gehabt.

Er meinte aber, daß das ganze sehr wohl bis zum Gericht gehen kann und ein Richter entscheiden müßte, ob die Vermieterin es versäumt hat die Forderung anzumelden und ich damit nur noch die Hälfte zu zahlen hätte.
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lucca_m

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Re: Mietforderung 2009 -> rechtens?
« Antwort #8 am: 07. August 2010, 18:51:22 »

Schiecken Sie es an Ihren TH!

Nix Anwalt. Nix Prozess!

Was die 20%ige Mieterhöhung angeht, da würde ich noch mal nachhaken, wann die letzte Mieterhöhung war.
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Paula41

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Re: Mietforderung 2009 -> rechtens?
« Antwort #9 am: 09. August 2010, 09:47:36 »

Hallo,

es handelt sich hier doch vermutlich nur um eine Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlung. Würde von der Höhe jedenfalls hinkommen.

mfg
Paula41
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Miau

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Re: Mietforderung 2009 -> rechtens?
« Antwort #10 am: 09. August 2010, 11:37:02 »

Hallo,

es handelt sich hier doch vermutlich nur um eine Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlung. Würde von der Höhe jedenfalls hinkommen.

mfg
Paula41

Ja das stimmt, die Vermieterin erhöht ab dem 01.09. nur den Differenz-Betrag zwischen Kaltmiete und Warmmiete.

Habe gerade mit ihr telefoniert (hat mir mein Anwalt empfohlen).
Sie meinte, sie kann das nicht verstehen, ich hätte das verbraucht und hat mir mit Kündigung gedroht.

Jetzt ist die Frage, welche juristischen Möglichkeiten habe ich eine Kündigung anzufechten. Ich wohne seit Dez 2008 in dieser Wohnung, bin also länger dabei.

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Miau

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Re: Mietforderung 2009 -> rechtens?
« Antwort #11 am: 20. August 2010, 10:14:15 »

Brief vom TH erhalten: "grundsätzlich müssen Sie die volle Nachzahlung 2009 tragen, nur diejenigen Nebenkosten, die bis zur Insolvenzeröffnung angefallen aber von Ihnen nicht beglichen waren, hätten angemeldet werden müssen"

=> wie ich schon sagte, der TH hat Null Peil. Alles nur aus Bequemlichkeit. Er ist ja schon über 60 und ich hatte damals in den Gesprächen ein schlechtes Gefühl mit ihm, in denen ich ihn gefragt habe wie das Prozedere einer Insolvenzversagung verläuft. Er hat erst ein mal nachschlagen müssen und hat mit meinen § zunächst nix anfangen können. Es schien so, als würde er die neuen § und die neuen Abläufe nicht kennen, sondern nur darauf warten Geld zu kassieren.

Wie gut, dass mein Anwalt jung und dynamisch ist und sich sowohl mit Mietrecht als auch mit Insolvenzrecht auskennt.
Ich werde das ganze natürlich vor Gericht ausfechten, denn die 980 € sind zuviel.
Und mir kann die Vermieterin gar nix, außer mir ordentlich kündigen.
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