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Autor Thema: Mietkaution  (Gelesen 2217 mal)

Vielosof

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Mietkaution
« am: 12. Januar 2008, 16:13:56 »

Hallo zusammen!

Habe wieder mal ein paar neue Fragen zur WVP:

Ich werde voraussichtlich ab Juni 2008 in die WVP kommen (nach etwa 12 Monaten!).
Bisher, lt. Aussage von meinem Inso-Berater und lt. meinem TH verhielt es sich so, daß ich bei einem Wohnungswechsel die rückerstattete Mietkaution an den TH abführen muß, auch wenn ich für eine andere Wohnung auch eine Kaution stellen muß! Verhält sich dies auch so in der WHP?
Ich sollte noch erwähnen, daß ich mich z.Zt. in einem Vollbeschäftigungsverhältnis befinde, aber nur mit Zeitvertrag bis 31.12.08. Deshalb erwäge ich, mangels entsprechender Arbeitgeber für meinen Beruf, in einen anderen Ort oder sogar in ein anderes Bundesland umzuziehen.
Ich bedanke mich schon im Voraus für alle Anworten!
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Feuerwald

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Re: Mietkaution
« Antwort #1 am: 12. Januar 2008, 16:51:47 »

erfahrungsgemäß fällt eine im laufendem Insolvenzverfahren frei werdende Mietkaution als Vermögen in die Insolvenzmasse. Das ändert sich nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens in der sog. Wohlverhaltensphase.



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Vielosof

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Re: Mietkaution
« Antwort #2 am: 12. Januar 2008, 17:04:18 »

Danke für die schnelle Anwort, werden wohl dann noch warten  (müssen!)bis zur WHP  :sad:!
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