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Autor Thema: mietvertrag und wohlverhalten  (Gelesen 3680 mal)

peterimwald

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mietvertrag und wohlverhalten
« am: 14. Juli 2011, 21:05:54 »

Ich bin kein Schuldner, sondern Vermieter. Ich stehe vor der Frage, ob ich einem Arzt, der sich in der Wohlverhaltensphase befindet (angeblich noch 2 Jahre) Praxisräume vermieten soll. Ich würds ja machen, wenn ich nur einigermaßen sicher sein könnte, dass ich damit nicht auf die Nase falle. Macht es Sinn, den Treuhänder in dieses Geschehen einzubinden?
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Insoman

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Re: mietvertrag und wohlverhalten
« Antwort #1 am: 14. Juli 2011, 22:31:43 »

Die Sicherheit, mit einer Vermietung nicht "auf die Nase zu fallen" gibt es wohl in den seltensten Fällen.
Mangels näherer Informationen vermute ich folgendes:
Der Zahnarzt führt eine freiberufliche Tätigkeit aus, die wohl vom Insolvenzverwalter freigegeben ist.
In der Wohlverhaltensphase schuldet der Insolvent die pfändbaren Teile seines Einkommens, darüber hinausgehendes "Neuvermögen" steht zu seiner freien Verfügung..
Bei freigegebener Tätigkeit ist außerdem davon auszugehen, dass erst das "bereinigte" Einkommen (nach Abzug der Betriebskosten) der Pfändung unterliegt.
Bei entsprechenden Umsatzzahlen sollte die pünktliche Zahlung der Miete insofern kein großes Problem darstellen.

Vermieter haben natürlich das grundsätzliche Problem, dass sie bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung keinen Zugriff auf ansonsten pfändbare Einkommensanteile haben (Zwangsvollstreckungsverbot im RSB-Verfahren- die pfändbaren Anteile sind den Insolvenzgläubigern vorbehalten). Hier nutzt die Rechtsprechung deshalb das Institut der "finanziellen Gefährdungslage".

Andererseits ist, wenn man Ihrem Mietinteressenten Glauben schenkt, die Restschuldbefreiung nur noch 2 Jahre entfernt.
Nach Ablauf dieser Zeit ist dann auch Zwangsvollstreckung wieder möglich.
Als Vermieter wären Sie jedenfalls "Neu-Gläubiger"; entstehende Mietrückstände würden nicht unter die Restschuldbefreiung fallen.
______

Es gibt heute eine Vielzahl von finanziellen Risiken, wegen deren man in die Zahlungsunfähigkeit abrutschen kann.
Berufliche Unfähigkeit ist nicht die häufigste Ursache.
Ich sehe zunächst keinen Grund, warum Sie dem Zahnarzt die Räume nicht vermieten sollten.
Evtl. könnte man sich Sicherungsrechte an der einen oder anderen Gerätschaft geben lassen..
Wer 2 Jahre vor der Erteilung der RSB steht, hat in der Regel die schlimmsten Klippen bereits umschifft.
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...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
 

Feuerwald

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"Ich würds ja machen, wenn ich nur einigermaßen sicher sein könnte, dass ich damit nicht auf die Nase falle. Macht es Sinn, den Treuhänder in dieses Geschehen einzubinden?"

Den Treuhänder zu fragen ist überflüssig. Der hat in der Wohlverhaltensphase bei einem selbständigen Arzt nichts mehr zu melden oder zu entscheiden.

Sie können davon ausgehen, dass ein Arzt, der sich in der Wohlverhaltensphase befindet, über seine Einkünfte völlig frei verfügen kann (§ 285 Abs. 2 InsO).

Wir haben einige Ärzte in und durch die Insolvenz geführt. Allgemein kann man sagen, dass sich die wirtschaftliche Situation durch das durchlaufene Insolvenzverfahren entgegen so mancher Ärzte, die noch ihren täglichen Kampf mit der APO Bank und sonstigen Schuldenbergen führen, deutlich verbessert.

Insofern sollen Sie die Tatsache einer Wohlverhaltensphase, die kein (sic!) Insolvenzverfahren mehr ist, nicht zum Ausschlussgrund nehmen, an einen Arzt zu vermieten.

Der Insolvenz-Arzt ist meist liquider als vor der Insolvenz.

MfG
Feuerwald
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Feuerwald

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Re: mietvertrag und wohlverhalten
« Antwort #3 am: 15. Juli 2011, 01:27:14 »




"Vermieter haben natürlich das grundsätzliche Problem, dass sie bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung keinen Zugriff auf ansonsten pfändbare Einkommensanteile haben (Zwangsvollstreckungsverbot im RSB-Verfahren- die pfändbaren Anteile sind den Insolvenzgläubigern vorbehalten)"

-> Es handelt sich hier um einen selbständigen Arzt, dem Praxisräume vermietet werden sollen. Daher ist die Aussage oben nicht zutreffend. In die ohnehin freien Einkünfte eines selbständigen Arztes in der WVP kann jeder "Neugläubiger" pfänden. Hingegen dürfen die "Insolvenzgläubiger" keine Zwangsvollstreckung vornehmen (§ 294 InsO). Es ist also genau umgekehrt. Der Verpächter dürfte pfänden, die Insolvenzgläubiger nicht. Kein Risiko.



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Insokalle

Re: mietvertrag und wohlverhalten
« Antwort #4 am: 15. Juli 2011, 11:03:26 »

Auch Sicherungsübereignung halte ich für überflüssig; wenn dem Arzt die Geräte überhaupt gehören.
Eine Mietkaution sollte ausreichend sein. Außerdem: Vermieterpfandrecht
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tomwr

Re: mietvertrag und wohlverhalten
« Antwort #5 am: 15. Juli 2011, 18:50:47 »

Ich bin kein Schuldner, sondern Vermieter. Ich stehe vor der Frage, ob ich einem Arzt, der sich in der Wohlverhaltensphase befindet (angeblich noch 2 Jahre) Praxisräume vermieten soll.

Das kann man ja recht einfach rausfinden unter http://www.insolvenzbekanntmachungen.de

Generell ist das ja immer auch ein Stück weit Vertrauenssache und Bauchgefühl.

Ich denke aber dass ein Mieter der ein Insolvenzverfahren durchläuft nicht unbedingt als künftiger säumiger Mieter einzustufen ist. Dazu sind schon auch Entbehrungen notwendig im Verfahren, das ist ja kein Zuckerschlecken. Sofern das Verfahren nur noch 2 Jahre läuft, hat er schon mal 4 Jahre hinter sich und die Ernsthaftigkeit unter Beweis gestellt. Ja und ganz sicher lernt der überwiegende Teil der Schuldner auch aus den Erfahrungen und ist bestrebt ein weiteres Insolvenzverfahren zu vermeiden und künftig nur noch Verbindlichkeiten einzugehen, die man auch erfüllen kann.

Also wenn sonst nichts gegen den Mieter spricht bis auf die Tatsache, dass er mal auf die Nase gefallen ist und ein Insolvenzverfahren durchführt bzw. durchführen muss, dann würde ich diesem durchaus vermieten. Als Sicherung hat man ja zum Einen die Kaution und Vermieterpfandrecht. Und letztlich kann man auch mit einem anderen Mieter auf die Nase fallen. Eigentlich spricht nach meiner Erfahrung die Insolvenz für den Mieter, weil dieser unter Aufsicht einer kompetenten Person (Treuhänder) in einem geordneten Finanzzustand lebt. Wenn ich dagegen an andere vermeintlich solvente Mieter denke, die eigentlich schon kurz vor der Insolvenz stehen ohne es zu wissen.
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