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Autor Thema: mögliches Erbe - Hinweis des Insolvenzverwalters !!!  (Gelesen 1640 mal)

Steckruebe

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mögliches Erbe - Hinweis des Insolvenzverwalters !!!
« am: 12. August 2010, 22:00:18 »

Liebe Gemeinde,

sehr würde ich mich freuen, wenn jemand Rat wüsste. Ich befinde mich in der Wohlverhaltensphase und Ende 2014 ist alles abgeschlossen.

Folgendes macht mir ziemlich Bauchschmerzen, seit dem klar war, dass kein Weg an der Insolvenz vorbeiführen wird:

Aufgrund Schulden meines Vaters wurde das Testament meiner Großeltern zugunsten seiner Kinder, also mir, geändert und dies lässt sich auch nicht mehr ändern.
Nun kam es ja leider so, dass auch ich Schulden habe.
Mein Insolvenzverwalter sagte mir netterweise damals: wenn Sie in naher Zukunft erben sollten, suchen Sie einen Notar auf, der weiß was zu tun ist. Genaueres erklärte er mir nicht, und von meiner Situation eigentlich aufgelöst, war ich so blöd, nicht genauer nachzuhaken, was er genau gemeint hat, weil ich davon ausging, dass dann ja auch jeder Notar Bescheid weiß.
Ich bin sehr froh, dass meine Oma gesundheitlich und geistig sehr fit ist und ich eigentlich hoffe und glaube, dass sie über 100 wird.
Trifft dieser Fall aber je nicht ein, was ich wirklich nicht hoffe, dann weiß ich nicht weiter.

Wie mein Insolvenzberater geraten, habe ich einen Notar aufgesucht. Der hat sich, mit Verlaub, ein bißchen dumm gestellt: er sagte: entweder erben Sie, oder Sie schlagen das Erbe aus, was anderes gibt es nicht. Ich habe ihn darauf hingewiesen, dass da wohl ja eine andere Möglichkeit bestehen muss, auf die mich mein Insolvenzverwalter indirekt aufmerksam gemacht hat.

Ich möchte hier anmerken, dass ich gewiss nicht auf das Erbe aus bin, denn es steht nicht mir zu, sondern meinem Vater, der aufgrund schicksalhafter Wege, die so ein Menschenleben  gehen kann, enterbt wurde, damit das Erbe nicht verloren geht.

Weiß jemand Rat, denn es muss ja eine andere Möglichkeit geben, sonst hätte ein Insolvenzverwalter dies sicher nicht einfach so angedeutet.

Mehr als herzlich danke ich für Eure Meinungen, eigene Erfahrungen und Ratschläge.

Vielen Dank
Steckrübe


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Fallera

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Re: mögliches Erbe - Hinweis des Insolvenzverwalters !!!
« Antwort #1 am: 12. August 2010, 22:27:56 »

§ 295
Obliegenheiten des Schuldners

(1) Dem Schuldner obliegt es, während der Laufzeit der Abtretungserklärung
   1.    eine angemessene Erwerbstätigkeit auszuüben und, wenn er ohne Beschäftigung ist, sich um eine solche zu bemühen und keine zumutbare Tätigkeit abzulehnen;
   2.    Vermögen, das er von Todes wegen oder mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht erwirbt, zur Hälfte des Wertes an den Treuhänder herauszugeben;
   3.    jeden Wechsel des Wohnsitzes oder der Beschäftigungsstelle unverzüglich dem Insolvenzgericht und dem Treuhänder anzuzeigen, keine von der Abtretungserklärung erfaßten Bezüge und kein von Nummer 2 erfaßtes Vermögen zu verheimlichen und dem Gericht und dem Treuhänder auf Verlangen Auskunft über seine Erwerbstätigkeit oder seine Bemühungen um eine solche sowie über seine Bezüge und sein Vermögen zu erteilen;
   4.    Zahlungen zur Befriedigung der Insolvenzgläubiger nur an den Treuhänder zu leisten und keinem Insolvenzgläubiger einen Sondervorteil zu verschaffen.
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I`d rather be hated for who I am, than loved for who I am not.
Kurt Cobain
 
 

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