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Autor Thema: muss ich Ehrenamt dem TH melden?  (Gelesen 1498 mal)

HausH

muss ich Ehrenamt dem TH melden?
« am: 01. Mai 2014, 11:58:42 »

 :hi:,

ich bin seit 10/2011 in der Insolvenz. Seit 3/2013 in der WVP. Im laufenden Insolvenzverfahren wurde mir die Ausübung des Ehrenamtes (Hilfsschöffe) verweigert wegen Vermögensverfall. Seit anfang diesen Jahres bin ich wieder zum Hilfsschöffen gewählt worden, mir stellt sich nur die Frage ob ich dies dem TH melden muss.

Bisher habe ich an keiner Sitzung teilgenommen, nur eine Fortbildung besucht.

gruß von HausH
Gespeichert
Restschuldbefreiung erhalten am 6.12.2017
 

Der_Alte

  • Gast
Re: muss ich Ehrenamt dem TH melden?
« Antwort #1 am: 01. Mai 2014, 12:32:01 »

In der WVP ist ja nur noch die Abtretung von Bedeutung, was also sollte der TH davon haben, zu wissen, dass man wieder als Schöffe tätig ist. Die Aufwandsentschädigung ist ja nicht von der Abtretungserklärung umfasst.
Gespeichert
 
 

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