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Autor Thema: Nachforderung  (Gelesen 1698 mal)

Prinz Eisenherz

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Nachforderung
« am: 06. Februar 2013, 15:08:33 »

Können Gläübiger nachforderungen nach überstandener Insollvenz also nach Ende der 6 Jahre an den Schuldner stellen wenn die Summe der Pfändungen zur Befriedung inerhalb der sechs Jahre nicht ausreichen würden die Gesamtschuld abzudecken.

Das wollte mir gestern jemand erzählen.

Das wäre der Fall wenn ein Hartz vier Bezieher wärend der gesamten sechs Jahre nichts Gepfändet bekäme oder aber anderer Gründe.
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Nixmehrda

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Re: Nachforderung
« Antwort #1 am: 06. Februar 2013, 15:29:47 »

Fordern kann man viel.

Aber wenn die RSB erteilt wurde (und diese Forderungen der RSB unterliegen) können diese Forderungen nicht mehr eingebracht werden
Falls die Gläubiger klagen sollten muss man sich aber wehren und wird mit dem Verweis auf diese vor Gericht gegen die Klagenden gewinnen.
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Prinz Eisenherz

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Re: Nachforderung
« Antwort #2 am: 07. Februar 2013, 08:37:41 »

Danke für die Antwort

Ja und das dachte ich mir auch dabei.

Es könnte ja auch sein, dass sowas am TH liegt, dass da Fehler im System liegen.
Mann liest ja hier soviel über Forderungen oder nach Meinung der Schuldner falcher Handhabung des Verfahrensablaufs in Händen des TH.
So habe ich ja die letzte Woche einiges zu meiner Steuer geschrieben.
Manchmal habe ich bei mir das Gefühl man hat einen Th aber man hat Ihm doch nicht.
Naja egal wenns für mich so Ruhig weitergeht ist es mir egal.
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