Hallo zusammen,
im August 2009 ist das Insolvenzverfahren gegen mich eröffnet worden - RSB wurde auch beantragt. Seit August 2011 befinde ich mich in der WVP. Im August 2015 sollte das Verfahren regulär abgeschlossen werden.
Ich habe einige spezielle Fragen und hoffe auf kompetente Antworten
Vorab als Info: die Insolvenz wurde wegen Überschuldung beantragt, es gibt keinen Bezug zu irgendwelchen unerlaubten Handlungen und es wurden bei der Anmeldung auch keine Gläubiger vergessen. Hier meine Fragen:
1. Es sieht so aus, dass ich frühzeitig alle Hauptforderungen aus der Insolvenztabelle befriedigen kann. Voraussichtlich schon im April 2015 sind die Hauptforderungen incl. aller Masseforderungen
überzahlt. Es ist mir nicht bekannt, ob das Gericht noch im Insolvenzverfahren zur Einreichung der nachrangigen Forderungen aufgefordert hat. Das ist aber sehr unwahrscheinlich.
Kann das Gericht in der WVP zur Einreichung der nachrangigen Forderungen (Zinsen/Kosten) aufrufen? Meiner Ansicht nach ist das nicht möglich, da a. die Schlusstabelle nicht mehr änderbar ist und b. das Insolvenzverfahren bereits abgeschlossen ist. Wenn ich frühzeitig mit RSB abschließen könnte, ohne die nachrangigen Forderungen bedienen zu müssen, kann ich viel Geld sparen.
2. Falls das Gericht nicht mehr zur Einreichung der nachrangigen Forderungen aufrufen darf, macht es ggf Sinn, auf die Erteilung der RSB zu verzichten? Ich würde mir davon erhoffen, dass in der Schufa der Eintrag "RSB erteilt" nicht auftaucht. Gleichzeitig wird die Insolvenz gerichtsseitig gelöscht und müßte damit auch aus der Schufa entfernbar sein. Hat jemand da erfahrungen?
3. Jetzt wird jemand einwenden, dass der Verzicht auf die RSB die Gläubiger dazu veranlassen wird, nach Abschluss der Verfahrens die Zinsen seit Verfahrensbeginn sowie die Kosten im Klageweg einzutreiben. Aus meiner Sicht sollte das aber nicht möglich sein, da jetzt schon mehr als 3 Jahre seit Insolvenzeröffnung vergangen sind und somit die Zinsen verjährt sind.
Bei allen Antworten bitte bedenken, bzgl. RSB gibt es keine unerlaubten Handlungen und auch keine vergessenen Gläubiger!!
Ich würde mich freuen, könnte mir jemand bei dieser komplexen Materie helfen :-)
Viele Grüße
Liebling1000