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Autor Thema: Nachtrag zum Thema letzte Gehaltsabtretung in der WVP  (Gelesen 1931 mal)

Roja54

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Nachtrag zum Thema letzte Gehaltsabtretung in der WVP
« am: 15. November 2012, 19:25:35 »


Hallöchen,

ThoFa schrieb vor einiger Zeit zu diesem Thema:

Zitat
Die Abtretung endet mit dem Tag, an dem die sechs Jahre um sind, da bedarf es keinen "Rechtsgrundsatz", was immer das sein mag.

Offenbar sieht das nicht jeder TH so,  :?.
denn ich habe mir "erlaubt" meine letzte Pfändung überhaupt, nach der Quotierungsregelung? zu überweisen und wurde prompt vom TH per Mail aufgefordert,
Zitat
den vollen Pfändungsbetrag für den betreffenden Monat zu überweisen!
Und was tut man da, als "braver" Insolventer, man überweist die Differenz!   :neutral: :whistle:

liebe Grüße

Roja


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Der_Alte

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Re: Nachtrag zum Thema letzte Gehaltsabtretung in der WVP
« Antwort #1 am: 15. November 2012, 22:10:59 »

Ich denke, Sie hatten eine Antwort vom Gericht, wie zu berechnen wäre. Das würde ich der TH wie einen nassen Waschlappen ums Gesicht schlagen. Gegen das Gericht wird Madame kaum entscheiden.
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Roja54

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Re: Nachtrag zum Thema letzte Gehaltsabtretung in der WVP
« Antwort #2 am: 15. November 2012, 22:48:52 »


Hallo  Der_Alte,

stimmt, diese Auskunft hatte ich, aber als heute auf Grund der Email der TH, dieselbe Rechtspflegerin, die mir die Auskunft gab, damit konfrontierte, "ruderte" sie sozusagen zurück und meinte, dass letztendlich nur die Entscheidung der TH relevant wäre, da es keine offizielle Entscheidung über anteilmäßige Pfändung gäbe!  :sad: :angry:.

Insofern, kann ich der TH keinen "nassen Waschlappen ums Gesicht schlagen", ich hab leider keine Zeugen für die Aussage der Rechtspflegerin, ich lass ja kein Band mitlaufen  :dntknw:.

Achja; und sie meinte noch, dass sich ein Gläubiger daran stoßen könnte, weil er ja dann evtl. "zu wenig" bekommt und der RSB widerspricht  :?

Das "witzige" daran ist, dass ich die TH gefragt hatte, bekam aber keine Antwort  :sad:

Daraufhin habe ich ihr geschrieben, dass ich beabsichtige die Quotierungsregelung in "Anspruch" nehmen, da ich diese Auskunft von der Rechtspflegerin, bekommen hätte, aber auch darauf kam keine Reaktion.

Vom Überweisungsablauf her, denke ich, hat sie spätestens heute die geminderte Pfändung auf dem Treuhandkonto gesehen und dann die Email mit der Feststellung/Aufforderung, dass der volle Pfändungsbetrag zu überweisen wäre, geschrieben.

Tja...Pech gehabt würde ich sagen  :neutral:.

Ich habs überweisen und ich hoffe, jetzt ist Ruhe  :?

liebe Grüße

Roja


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Der_Alte

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Re: Nachtrag zum Thema letzte Gehaltsabtretung in der WVP
« Antwort #3 am: 16. November 2012, 15:45:13 »

Ja, so etwas ist schriftlich immer besser.

Aber egal, TH hat nichts mehr zu meckern und kann nur noch die Schlussrechnung machen.

Alles Gute.
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