"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: nachträgliche Foderung die vor der Insolvenz entstand wie damit umgehen?  (Gelesen 2222 mal)

Sam19

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2

Habe ein Problem und hoffe jemand kann mir weiterhelfen!

Im Jahr 09 / 2009 war die Insolvenz Eröffnung und bin nun in der Wohlverhaltensperiode. Vor ein paar Wochen kam jetzt eine Forderung meiner früheren Privatkrankenversicherung das ich über 400 € nachzahlen soll diese Nachzahlung entstand folgendermaßen.

Ich wußte nicht einmal das die Krankenkasse noch Forderungen hat, daher habe ich es auch nicht mit in der Insolvenz angegeben. Anfang 2010 medletete sich die KK bei mir Tel. und fragte nach meinem Einkommenssteuerbescheiden 2007 und 2008 vom Finanzamt und das ich die Unterlagen zusenden sollte, was ich dann auch tat. In diesen Steuerbescheiden war alles auf 0 € also sagte mir die Frau das ich mir da keine Gedanken machen bräuchte. Später kam dann die Forderung von über 400 €. Ich sprach mit meiner Insolvenzverwalterin und die sagte das es sehr dumm für mich ist aber sie könnte da nun auch nichts mehr machen ich solle mich mit denen einigen aber was soll ich denen schreiben? Die Schulden sind von vor meiner Insolvenz und warum kommen die erst ein paar Jahre später damit an, was soll ich nun tun?
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471

Hier ist erst mal etwas nicht ganz stimmig.

Was will die PKV mit Ihren Einkommensbescheiden ?
Oder haben Sie den allseits im Net beworbenen Billigtarif, bei dem man weder Einkommen haben noch krank sein darf?

Oder waren Sie freiwillig gesetzlich krankenversichert?

Auf jeden Fall sollten Sie gegen die Feststellung Widerspruch einlegen.
Wenn die Nachforderung eindeutig für 2007/2008 ist, dann sollten Sie die Krankenversicherung auch über das Insolvenzverfahren informieren und die Nachzahlung ablehnen.

Ist diese KV aber auch ihre heutige, wird es haarig.
Dann sollte eine dritte Person für den Ausgleich sorgen, damit keine Leistungsfreiheit wegen Rückständen entsteht.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

Sam19

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2

Ja stimmt es war eine freilwillige Gesetzliche Krankenversicherung und die KV ist auch heute noch meine Krankenversicherung allerdings Pflichtversichert durch die Sozialagentur.

Die KV hatte die monatlichen Beiträge nach meinem Einkommen aus Selbstständiger Arbeit monatlich ausgerechnetdaher warscheinlich auch die Einkommensteuerbescheide verlangt.
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz