"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Nebenjob und Pfändungsbetrag  (Gelesen 3230 mal)

Spitfire

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 9
Nebenjob und Pfändungsbetrag
« am: 30. Januar 2011, 22:42:27 »

Vorweg : die bereits vorhandenen Threads zu diesem Thema waren alle recht alt, daher erschien es mir sicherer, einen neuen zu eröffnen.

Zur Sache :

Ich hab jetzt noch etwas weniger als ein Jahr WVP vor mir und da möchte ich es mir natürlich auf den letzten Metern nicht unnötig versauen. Andererseits würde ich gerne noch ein bißchen nebenher verdienen, damit die Freizeit noch aus etwas mehr besteht als nur geldsparenderweise Zeit zu Hause abzusitzen.

Frage : Könnte ich bei einem Nebenjob den dann zusätzlich anfallenden Pfändungsbetrag direkt an den TH überweisen ? Selbigen würde ich natürlich über die Nebentätigkeit informieren und das Geld soll er auch haben. Was aber auf gar keinen Fall passieren darf ist, das mein Hauptarbeitgeber von einer Nebentätigkeit erfährt und das würde er ja, wenn auf einmal der Pfändungsbetrag höher wäre als das, was eigentlich abzuführen wäre (mein Hauptarbeitgeber ist in Sachen Nebenjobs etwas kleinlich und in ein paar Monaten steht die Vertragsverlängerung an, die ich natürlich ebenfalls nicht riskieren will).

Bei dem Nebenjob würde es sich um eine Tätigkeit im Internet handeln, wo der zu erwartende Verdienst sehr stark schwanken oder auch komplett ausfallen kann. Es wären also keine gleichmäßigen Zusatzeinkünfte á la 400 Euro Job.

Was tun ?
Gespeichert
 

Feuerwald

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 13
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3181
Re: Nebenjob und Pfändungsbetrag
« Antwort #1 am: 31. Januar 2011, 01:08:56 »

Was tun ?

- abwarten bis die RSB erteilt wurde.





Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

deagle

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 2
  • Offline Offline
  • Beiträge: 263
Re: Nebenjob und Pfändungsbetrag
« Antwort #2 am: 31. Januar 2011, 07:27:03 »

Arbeitest Du Hauptberuflich Vollzeit?
Handelt es sich beim "Hinzuverdienst" um ein selbstständiges Gewerbe?

Wenn Du beide Fragen mit ja beantworten kannst, geht Dein hinzuverdienst den TH nix an.
Ich hatte damals mein Inso Gericht um klarstellenden Beschluss gebeten, ob die Einkünfte aus dem Nebengewerbe zu den Einkünften aus dem Angestelltenverhältnis angerechnet werden.

Ergebnis NEIN

Hier ein kurzer Auszug…

…Für ein zusammenrechnen der Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit nach § 295 (2) sehen wir keine Grundlage, da Sie bereits ihren Obliegenheiten nach § 295 (1) nachkommen…
Gespeichert
 

Insokalle

Re: Nebenjob und Pfändungsbetrag
« Antwort #3 am: 31. Januar 2011, 18:08:38 »

bei solch einem Gericht lohnt sich ein Umzug

den Beschluss kann man nicht verallgemeinern
Gespeichert
 

tomwr

Re: Nebenjob und Pfändungsbetrag
« Antwort #4 am: 31. Januar 2011, 23:34:29 »

Sofern das Dienstverhältnis nach §295(1) aus Sicht des Gerichts angemessen ist, sehe ich das genauso wie deagle.
Gespeichert
 

Spitfire

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 9
Re: Nebenjob und Pfändungsbetrag
« Antwort #5 am: 01. Februar 2011, 03:05:34 »

Erstmal zu den Fragen :

Ja, ich gehe einer Vollzeitbeschäftigung nach (38-Stunden-Woche).

Den Nebenjob könnte ich auf meinem vor Urzeiten mal angemeldeten Gewerbeschein laufen lassen (hatte den mal angemeldet für einen anderen Internetjob, der sich dann aber relativ schnell in Wohlgefallen auflöste).

Die sicherere Alternative scheint mir momentan allerdings auch, bis zur Erteilung der RSB noch die Zähne zusammenzubeissen, bevor mir jemand aus evtl. Nebeneinkünften einen Strick drehen kann.
Gespeichert
 

deagle

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 2
  • Offline Offline
  • Beiträge: 263
Re: Nebenjob und Pfändungsbetrag
« Antwort #6 am: 01. Februar 2011, 11:53:25 »

Na dann bitte doch dein Inso-Hericht um klarstellenden Beschluss.
Wenn der RP der gleichen Meinung ist wie meiner dann kannste auch gleich loslegen
Gespeichert
 

Spitfire

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 9
Re: Nebenjob und Pfändungsbetrag
« Antwort #7 am: 01. Februar 2011, 16:47:01 »

Nur nochmal nachgefragt, um Irrtümer zu vermeiden : RP ist der Rechtspfleger beim entsprechenden Amtsgericht, von dem bisher alle meine bisherigen Dokumente zum Insoverfahren kamen, richtig ?
Gespeichert
 

deagle

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 2
  • Offline Offline
  • Beiträge: 263
Re: Nebenjob und Pfändungsbetrag
« Antwort #8 am: 01. Februar 2011, 17:41:04 »

so isses!

halt uns auf dem laufenden
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz