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Autor Thema: neue Pfändungsfreigrenzen ab 01.07.2009  (Gelesen 4388 mal)

NRW2007

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neue Pfändungsfreigrenzen ab 01.07.2009
« am: 09. Juni 2009, 00:57:31 »

weiß einer was neues ? habe gerade folgende Info gelesen  :heulen:

Die unpfändbaren Beträge nach § 850c Absatz 1 und 2 Satz 2 der Zivilprozessordnung bleiben für den Zeitraum vom 1. Juli 2009 bis zum 30. Juni 2011 unverändert.

hatte mich gefreut endlich was positives zu hören, war aber wohl nichts.
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Arcus

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Re: neue Pfändungsfreigrenzen ab 01.07.2009
« Antwort #1 am: 09. Juni 2009, 07:35:32 »

Warum wer­den die Pfän­dungs­frei­gren­zen zum Stich­tag 01. Juli 2009 nicht er­höht?
Nach 850c Abs. 2a ZPO än­dern sich die Be­trä­ge für die Be­rech­nung der Pfän­dungs­frei­gren­zen alle zwei Jahre ent­spre­chend der Ent­wick­lung des steu­er­li­chen Grund­frei­be­trags.
Der Grund­frei­be­trag in § 32a Abs. 1 Nr. 1 des Ein­kom­men­steu­er­ge­set­zes (EStG) zum Stich­tag 1. Ja­nu­ar 2009 ist iden­tisch mit dem Frei­be­trag zum Stich­tag 1. Ja­nu­ar 2007 (und 2005). Das be­deu­tet, dass auch die Pfän­dungs­frei­gren­zen nicht zu er­hö­hen sind und damit un­ver­än­dert blei­ben.

Die Er­hö­hung des Grund­frei­be­tra­ges durch das Ge­setz zur Si­che­rung von Be­schäf­ti­gung und Sta­bi­li­tät in Deutsch­land hat sich trotz einer steu­er­recht­li­chen Gel­tung für den ge­sam­ten Ver­an­la­gungs­zeit­raum 2009 nicht auf die Pfän­dungs­frei­ren­zen aus­ge­wirkt, weil die­ses Ge­setz erst im März 2009 in Kraft ge­tre­ten ist.
 :heulen:
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