"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Neues Recht und Verkürzung  (Gelesen 1573 mal)

bejobo

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 18
Neues Recht und Verkürzung
« am: 17. August 2013, 15:16:49 »

Hallo zusammen,

durch diverse Presseberichte und auch Beiträge die ich gelesen habe bin
ich zwar deutlich schlauer was sich alles ändern könnte aber ich verstehe
die aktuelle Situation nicht wirklich.

Klar ich bin seit 3 Jahren in der WVP und bisher läuft das auch fast OK.
Bin die ganze Zeit im Job und der TH bekommt ein ordentliche Summe.
Quasi mehr als mir verbleibt. Verfahrenkosten etc dürften somit auch
gedeckt sein.

Nach neuer Regel 35 % und Verfahrenskosten könnte ich den Antrag stellen.

- ich versteh das aber richtig und vor Juli 2014 geht da gar nix?

- oder ist eine Antragstellung schon vorab möglich ?

Interessieren würde mich schon die genauen Zahlen die ich getilgt haben.
- kann man hier dem TH diese Infos abfordern?

Freu mich immer über eure Gedanken und Infos.

 :coffee:      Jörg


Gespeichert
 

Insokalle

Re: Neues Recht und Verkürzung
« Antwort #1 am: 17. August 2013, 17:16:33 »

Bei Ihnen geht generell nix, weil das neue Recht nicht für die Altfälle gilt.

Wenn Sie wissen wollen, wieviel an die Gläubiger schon geflossen ist, können Sie den TH fragen, der aber nicht antworten muss, oder Sie schauen in die Gerichtsakte.
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz