"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: nochmal das Finanzamt  (Gelesen 2145 mal)

Dieter-neue-sb

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 18
nochmal das Finanzamt
« am: 17. Oktober 2008, 11:20:45 »

Also ich noch einmal.
 :rougi:
Sorry, habe die verschiedenen Anfragen und Antworten zum Thema Finanzamt durchgelesen, finde mich aber nicht zurecht.

Zu meinem Sachverhalt noch mal:
Mit Beschluss AG vom 29.11.06 befinde mich in der WVP.
Mit Beschluss AG vom 29.11.06 wurde mitgeteilt, dass die Restschuldbefreiung erteilt wird, wenn ich nicht gegen die obliegenden Verpflichtungen aus §297 InsO oder § 298 InsO verstoße.

Nun kam Heute vom Finanzamt der Bescheid, dass aus meinem Guthaben (Steuerzahtung 2006 durch Arbeitgeber) mit alten Verbindlichkeiten aufgerechnet wird. Obwohl das Finanzamt auf Rang 16 mit den Verbindlichkeiten aufgeführt ist und damit doch auch in den Bereich meiner Restschuldbefreiung fällt!?

Nun, ist die Sachlage richtig? Darf das Finanzamt den Betrag einbehalten?
oder kann ich auf Auszahlung des Betrages bestehen? (147 Euro)

Vielen Dank Euch allen. Ihr habt mir in der Vergangenheit schon sehr geholfen!!!
Gespeichert
 

lucca_m

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 4
  • Offline Offline
  • Beiträge: 798
Re: nochmal das Finanzamt
« Antwort #1 am: 17. Oktober 2008, 14:09:13 »

Suchen sie nach Steuerschulden in der WVP. Da bekommen Sie jede Menge Informationen.
http://www.pleite-was-nun.info/Forum-top-RSB-auch-fuer-Steuerschulden--2462.html
oder http://www.pleite-was-nun.info/Forum-top-Finanzamt-der-besondere-Glaeubiger--2942.html

Sie können aber auch das Stichwort "aufrechnen" in die Suche eingeben.
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: nochmal das Finanzamt
« Antwort #2 am: 17. Oktober 2008, 16:13:34 »

...Nun kam Heute vom Finanzamt der Bescheid, dass aus meinem Guthaben ...mit alten Verbindlichkeiten aufgerechnet wird. ...
Nun, ist die Sachlage richtig? Darf das Finanzamt den Betrag einbehalten?
Ja es ist zulässig !

In den verlinkten Treads wird das nochmal ausführlich erklärt.

Im Übrigen hat das Recht zur Aufrechnung mit eigenen Forderungen jeder Insolvenzgläubiger !
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

Dieter-neue-sb

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 18
Re: nochmal das Finanzamt
« Antwort #3 am: 17. Oktober 2008, 18:18:38 »

puhhh.   :shock:  Schade, aber wenn es so ist....

Danke! Ihr seid ein tolles Team :thumbup:
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz