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Autor Thema: Pfändbarer Betrag in der WWP  (Gelesen 2478 mal)

Matze 78

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  • Beiträge: 5
Pfändbarer Betrag in der WWP
« am: 07. Februar 2014, 01:15:23 »

Moin.
Vielleicht kann mich ma einer aufklären, werd aus gewissen Dingen nicht schlau.
Befinde mich seit Juni 2013 in der WWP, demnach endet diese im Juni 2018. Die Höhe der Schulden beläuft sich auf 9041,-€.
Ich werde ab dem 01.07.14 eine Arbeitsstelle antreten, Verdienst nach Bundesbesoldungstabelle.
Netto hab ich in etwa 1539,18€.
Nun hab ich mich durch die Pfändungstabelle durchgewühlt und folgendes gelesen:
Bei Nettoeinkommen 1539,18€, keine Unterhaltspflicht beträgt der pfändbare Betrag 339,47€, somit bleiben mir 1199,71€ (ärgerlich bei 2000€ brutto).
Wenn ich nun den pfändbaren Betrag in Höhe von 339,47€ auf die Gesamtschulden aufrechne, hab ich in 27 Monaten somit 9165,69€ an den Treuhänder abgetreten, dies wäre dann im Oktober/2016.
Die WWP endet jedoch erst im Juni 2018.
Was ist nun mit der Zeit von Oktober 2016 (Gesamtsumme der Schulden bereits abgezahlt) bis zum Ende der WWP im Juni 2018? Darf ich dann in der Zeit mein gesamtes Geld behalten, weil Schulden sind ja dann bereits getilgt??
Wenn man sich das so durch rechnet, hätte ich mir die Inso sparen können.

Ist hier nun meine Denkweise falsch oder hab ich was übersehen??

Gruß
Gespeichert
 

tomwr

Re: Pfändbarer Betrag in der WWP
« Antwort #1 am: 07. Februar 2014, 02:29:53 »

Wenn man sich das so durch rechnet, hätte ich mir die Inso sparen können.

Könnte man so sagen.  :wink:

Sofern die angemeldeten Forderungen zu 100% getilgt sind plus die Verfahrenskosten (Gerichtskosten und IV/TH Vergütung) kann man eine vorzeitige Beendigung des Verfahrens beantragen, muss also ggf. nicht bis 2018 warten.

Also eventuell kann man dann etwa so Ende 2016 das Verfahren schon beenden. Dazu muss dann
Gespeichert
 

eidechse

Re: Pfändbarer Betrag in der WWP
« Antwort #2 am: 10. Februar 2014, 16:11:08 »

Zitat von: Matze 78
Befinde mich seit Juni 2013 in der WWP, demnach endet diese im Juni 2018.

Diesen zwangsläufigen Schluss kann ich nicht nachvollziehen. Das Ende der Laufzeit der Abtretungserklärung bemisst sich nach der Insolvenzeröffnung und beträgt 6 Jahre. Wenn die Insoeröffnung im Juni 2013 war, dann endet die Laufzeit der Abtretungserklärung erst im Juni 2019. Nur wenn das Verfahren bereits im Juni 2012 eröffnet wurde (und im Juni 2013 evtl. die Aufhebung des Insolvenzverfahrens und damit der Beginn der WVP war) würde das mit Juni 2018 hingkommen.

Zitat von: Matze 78
Wenn ich nun den pfändbaren Betrag in Höhe von 339,47€ auf die Gesamtschulden aufrechne, hab ich in 27 Monaten somit 9165,69€ an den Treuhänder abgetreten, dies wäre dann im Oktober/2016.

Achtung die Verfahrenskosten nicht vergessen. Man darf nicht nur die Schuldensumme im Auge haben, man muss auch immer noch die Gerichts- und Treuhänderkosten bedenken. Die werden nämlich zuerst bedient. Auch wenn die Kosten gestundet sind. Da fällt dann für das Insolvenzverfahren schonmal ein Betrag von rund 1.500,00 € an Gerichts- und Treuhänderkosten an. Nach der Aufhebung des Verfahrens sind das dann als Mindestvergütung nochmal 119,00 € inkl. MWSt. Zudem ändert sich die Pfändungstabelle in mehr oder weniger regelmäßigen Abständen, sodass weniger pfändbar ist. Und in 5 Jahren kann ja auch auf der persönlichen Ebene so einiges passieren (Heirat, Kind, etc.) Das hat dann auch Auswirkung auf den Pfandbetrag.
Gespeichert
 
 

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