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Autor Thema: Pfändung von Jubiläumszahlung  (Gelesen 5290 mal)

cgschmidt

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Pfändung von Jubiläumszahlung
« am: 17. Juni 2015, 15:00:54 »

Hallo,

ich habe eine Jubiläumszahlung von 409 € erhalten, die wohl teilweise gepfändet wurde. Frage: Darf sie überhaupt gepfändet werden?
Danke für hilfreiche Antworten1
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wiwo

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Re: Pfändung von Jubiläumszahlung
« Antwort #1 am: 17. Juni 2015, 19:36:29 »

Hallo,

nein darf sie nicht! Hat Ihr Arbeitgeber diesbezüglich einen Fehler begangen sprechen Sie Ihn diesbezüglich an!
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Gruß
wiwo
 

waldi

Re: Pfändung von Jubiläumszahlung
« Antwort #2 am: 17. Juni 2015, 21:14:38 »

Soll er in §850a ZPO nachschauen.
Dort wird die Jubiläumszahlung als 'Treuegeld' bezeichnet. Und als nicht pfändbar, sofern im üblichen Rahmen.
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eidechse

Re: Pfändung von Jubiläumszahlung
« Antwort #3 am: 18. Juni 2015, 11:29:02 »

Wenn man ganz genau ist, dann müsste man nochmal prüfen, für welches Jubiläum genau das Jubiläumsgeld gezahlt wurde. Der übliche Rahmen bezieht sich nämlich auch auf den Anlass.
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