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Autor Thema: Pfändungsfreibeträge unter Berücksichtigung des Partnergehalts?  (Gelesen 3077 mal)

gruenwald

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Mein Mann und ich haben beide vor 3 Jahren Insolvenz angemeldet und befinden uns nun in der Wohlverhaltensphase.

Ich verdiene netto momentan ca. 2000 EUR. Mein Mann war bisher "Hausmann" und hatte ein Einkommen von 300 - 400 EUR. So wurde bei mir immer der Freibetrag mit Unterhaltspflicht für 1 Person angerechnet.

Nun hat mein Mann die Möglichkeit, einen höher bezahlten Job zu bekommen. Dies beträgt bei seiner derzeitigen Steuerklasse ca. 900 EUR.

Frage: Verliert mein Mann durch diese Einnahme seine "Unterhaltsberechtigung" ganz oder teilweise, d.h. wieviel wird mir zukünftig von meinem Nettogehalt abgezogen?

Bitte Hilfe, eilt, wir wollen nicht weniger bekommen, als vorher! DANKE
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paps

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Erst mal herzlich willkommen.

Vom Grunde ändert sich die Situation nicht.
Sie sind als Ehepartner immer gegenseitig unterhaltsverpflichtet.

Jedoch besteht die Möglichkeit, dass Auf Antrag des TH (§36.4 Satz2) oder eines Gläubigers Ihr Mann teilweise oder garnicht berücksichtigt wird (§850c (4)ZPO.)
Dazu bedarf es eiens Beschlusses des Insolvenzgerichtes. (§36.4 Satz1 Inso )
Bis dahin bleibt Ihr Mann bei Ihnen berücksichtigt.

Derzeit sollten bei 2.000,- Netto = 322,05 pfändbar sein.
Das Gericht könnte nun eine Entscheidung fällen, die bis zur völligen Unberücksichtigung geht.
Das wären dann 710,40 Euro pfändbarer Betrag
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

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