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Autor Thema: Pfändungsfreigrenze im 5. Jahr  (Gelesen 3099 mal)

Bruno

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Pfändungsfreigrenze im 5. Jahr
« am: 28. August 2009, 16:50:08 »

Hallo!

Mitte Dez. endlich vier Jahre schon geschafft....

Wie läuft das nun mit der Verpfändung im 5. und 6. Jahr mit den 10% und 15%

Vielen Dank schon mal für Eure Antworten...

Grüssle und allen ein schönes wochenende!



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paps

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Re: Pfändungsfreigrenze im 5. Jahr
« Antwort #1 am: 28. August 2009, 20:15:30 »

Wann wurde das Verfahren aufgehoben?
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Bruno

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Re: Pfändungsfreigrenze im 5. Jahr
« Antwort #2 am: 30. August 2009, 12:39:00 »

Zitat: " Die Laufzeit der Abtretung (Wohlverhaltenperiode) beträgt sechs Jahre und beginnt mit Wirkung vom 16.12.2005.
Die Dauer der Wirksamkeit von Verfüngungen nach § 114 InsoO beträgt mit zwei Jahre.
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Feuerwald

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Re: Pfändungsfreigrenze im 5. Jahr
« Antwort #3 am: 30. August 2009, 13:22:31 »


-> § 292 InsO -> 5. und 6. Jahr nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens -> und bis dahin könnte die RSB schon erteilt worden sein. Es ist also nicht relevant wann Ihr Verfahren eröffnet wurde sondern wann es aufgehoben wurde.


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paps

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Re: Pfändungsfreigrenze im 5. Jahr
« Antwort #4 am: 30. August 2009, 16:57:33 »

zur Verdeulichung:
16.12.05 eröffnet
31.12.06 aufgehoben.

Beginn des ersten Jahres am 01.01.07
Ablauf des 4. Jahres 01.01.11

Sie würden also für 2010 noch 10% zurückbekommen, sofern die TH und Gerichtskosten gezahlt sind.
Für 2011 bekommen Sie nichts mehr, da die Abtretungsphase am 16.12.11 beendet ist.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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Bruno

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Re: Pfändungsfreigrenze im 5. Jahr
« Antwort #5 am: 31. August 2009, 18:46:06 »

...verstanden.

die Aufhebung war am 23.10.2006

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