"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Pfändungsgrenzen  (Gelesen 2319 mal)

esperanca

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3
Pfändungsgrenzen
« am: 12. November 2007, 20:01:59 »

Hallo an Alle,

ich freue mich, dass ich dieses Forum gefunden habe, da sich immer wieder Fragen ergeben, für die ich bisher keinen Ansprechpartner gefunden habe.   Schön, dass ihr da seid. 

Ich befinde mich in der WVP, bin alleinerziehend mit einem Kind. 
Im Moment habe ich folgende Frage: In der Tabelle zu § 850 c ZPO sind ja bereits unterhaltspflichtige Kinder berücksichtigt.   Wie verhält es sich nun,  wenn ich mit meinem Gehalt den Freibetrag erreicht habe.   Kann dann der Unterhalt, den ich für mein Kind erhalte, gepfändet werden?

Ich würde mich freuen, wenn mir das jemand beantworten könnte. 

Liebe Grüße
esperanca
« Letzte Änderung: 12. November 2007, 21:06:42 von esperanca »
Gespeichert
 

ThoFa

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 11
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2560
Re: Pfändungsgrenzen
« Antwort #1 am: 12. November 2007, 20:11:29 »

Hallo,

Kindesunterhalt ist für das Kind und wird bei Ihrem pfändbaren Betrag nicht mit einberechnet.

MfG

ThoFa
Gespeichert
 

esperanca

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3
Re: Pfändungsgrenzen
« Antwort #2 am: 12. November 2007, 20:47:44 »

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Liebe Grüße
esperanca
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz