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Autor Thema: Pfändungsschutzkonto  (Gelesen 1938 mal)

Knaxel18

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Pfändungsschutzkonto
« am: 13. November 2016, 16:56:07 »

Hallo und danke für diese Gruppe hier,
ich bin seit Juli 2012 in der Privatinsolvenz. Seit dieser Zeit führe ich ein Pfändungsschutzkonto.
Krankheitsbedingt bin ich Frührentner . Im Dezember 2014 erhielt ich von meinem damaligen Arbeitsgeber eine sehr hohe Urlaubsgeldnachzahlung .
Das teilte ich der Insolvenzverwalterin mit, um mit ihr zu besprechen, wohin ich das Geld zu überweisen habe. Zu dieser Zeit fiel erst auf, dass die Bank mein Konto nicht als Pfändungsschutzkonto führte ,sondern ich bis dato ganz normal über meine volle Rente und andere Einzahlungen sowohl privater Personen als auch von Institutionen verfügen konnte. Bei Eröffnung meines Pfändungsschutzkontos wurde ich nicht weiter "aufgeklärt" über den Pfändungsfreibetrag etc. Es gab daraufhin lange und schwierige Telefonate mit der Bank, dem Gericht und dem Insolvenzverwalter. Seit Mai 2015 wurde mein Konto "ordnungsgemäß" als P-Konto geführt und ich hatte bei Gericht meinen Pfändungsfreibetrag ordnungsgemäß beantragt und auch genehmigt bekommen. Jetzt will die I-Verwalterin die bank verklagen über die mir von der Rentenstelle überzahlten Summen. Gleichzeitig fordert die I-Verwaltung mich auf ,alle bis zum Jahr 2015 eingegangenen Beträge auf das Anderkonto zu überweisen . Das beläuft sich auf eine Summe von ca 3500€. Ich bin total verunsichert , denn ich verfüge über dieses Geld nicht  und hätte ich zur damaligen Zeit gewußt, wären auch keinerlei Zahlungseingänge auf mein Konto veranlasst worden . In dieser Summe ist auch ein Versicherunsbeitrag in Höhe von 1000€ für mein damals gestohlenes Fahrrad plus Anhänger und Zubehör. Im Moment habe ich große Ängste, dass mir vorgeworfen wird, ich hätte wissentlich das Geld entgegengenommen und mein Verfahren wird nicht weitergeführt . Vielleicht kann mir jemand aus der Gruppe helfen . Vielen Dank im Voraus
Gespeichert
 

waldi

Re: Pfändungsschutzkonto
« Antwort #1 am: 14. November 2016, 18:27:07 »

Zitat
hätte ich zur damaligen Zeit gewußt, wären auch keinerlei Zahlungseingänge auf mein Konto veranlasst worden .
Dann hat es hier im Vorfeld wohl eine mangelhafte Vorbereitung auf das Verfahren gegeben.
Zitat
Im Moment habe ich große Ängste, dass ... mein Verfahren wird nicht weitergeführt
Wenn die abzuführenden Beträge nachträglich und vielleicht auch in Raten eingezahlt werden, sind die Ängste unbegründet.
Zitat
1000€ für mein damals gestohlenes Fahrrad
Fall dies vor Aufhebung des Verfahrens, also vor Beginn der Wohlverhaltenphase, passierte, gehört dies in die Masse.
Gespeichert
 
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