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Autor Thema: Pi und laufender Kindesunterhalt  (Gelesen 2351 mal)

hb1966

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Pi und laufender Kindesunterhalt
« am: 13. Februar 2008, 08:12:54 »

guten Morgen!
Suche DRINGEND Hilfe,bzw nützliche Tips!
Seit mai 2007 in PI
Bin seit 08.2007 geschieden.

In der Insomasse befinden sich auch Kindesunterhaltsschulden.

Da sie VOR Gericht auf ALLES verzichtet hat(sie verdient sehr gut und hat Geld unter dem Kissen...)
zahlte ich seit Okt 07 auch keinen Kindesunterhalt mehr.
Nun machte sie einen Termin bei Gericht zur Versagung meiner Restschuldbefreiung.
Grund;ich käme meinen Pflichten nicht nach...

Warum meldet sie sich erst nach einem halben Jahr?
Kann sie als Insolvenzgläubigerin den laufenden Kindesunterhalt pfänden?

Ich bekomme 900Euro ALG und bin ständig auf der Suche nach ARbeit.
Mein Handicap ist meine Behinderung an der rechten Hand-mir fehlen Zeige,Mittel und kleiner Finger und der Ringfinger ist steif-habe schon zu hören gekriegt:Damit kannste ja nichtmal ne Schaufel halten...
Ich würde sehr gerne arbeiten,um den Unterhalt zuahlen zu können-nun habe ich Angst,das sie meine Inso kaputt macht.

Kann ich ggf nachehelichen Aufstockungsunterhalt von ihr fordern,damit der Kindesunterhalt gesichert ist?

bin für jede Antwort dankbar!
BITTE nicht loswettern wegen nichtzahlen des kunterhalts-manchmal muss man erst dahinter schauen,um zu verstehen,was WIRKLICH los ist...danke!

hb
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Feuerwald

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Re: Pi und laufender Kindesunterhalt
« Antwort #1 am: 13. Februar 2008, 11:57:53 »


Hat der Schlusstermin schon stattgefunden ?

 

Nun machte sie einen Termin bei Gericht zur Versagung meiner Restschuldbefreiung.

-> so geht das nicht. Was heißt Sie hat einen Termin "gemacht" ? Liegt ein begründeter Versagungsantrag vor ? Falls ja, mit welcher Begründen ?


Grund ich käme meinen Pflichten nicht nach...

-> Pflichten in welcher Art ? Weil Sie den Unterhalt nicht zahlen (können) ? Das alleine ist aber kein Versagungsgrund.

 
Kann sie als Insolvenzgläubigerin den laufenden Kindesunterhalt pfänden?

-> ja,  wegen Unterhaltsforderungen, die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden sind und zwar in den Teil der Bezüge, die für die Insolvenzgläubiger nicht zugänglich ist, in den sog. Vorrechtsbereich.

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hb1966

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Re: Pi und laufender Kindesunterhalt
« Antwort #2 am: 13. Februar 2008, 15:27:38 »

hallo!
danke erstmal!!!

Nun,sie hat einen Versagungsantrag gestellt mit der Begründung,ich kümmere mich nicht genügend um Arbeit...

Meine Bewerbungen und Absagen ect habe ich bereit zur Vorlage beim Ag.

Bei einem UHTitel über 288 Euro-wieviel kann dann gepfändet werden von 900Euro ALG?

Meine Anwältin meinte,es könne nicht gepfändet werden-und wenn doch,dann sollten wir versuchen zu erwirken,nachehelichen Aufstockungsunterhalt zu bekommen.

Ich weiß nicht,ob die Hintergründe hier gelesen werden wollen...der Frau geht es SEHR GUT-durch ARbeit und tausenden von Euros,die sie während der Ehe bei ihrer Schwester angespart hat...

Ich verstehe langsam,warum manche Autofahrer aus "unverständlichen"Gründen manchmal von der Fahrbahn abkommen und gegen den nächsten Baum fahren!

Das es die Schuldfrage bei Scheidung nicht mehr gibt ist soweit OK,aber die Richter müssten ein bischen mehr hinter die Kulissen gehen,anstatt den Mann zum zahlen zu zwingen -auch wenn ihm nichts mehr bleibt...
Wenn es der Fall wäre,das es dem Jungen nicht gut ginge,und es bei ihnen an Geld mangeln würde,würde ich dafür sorgen,das er Halbwaisenrente bekommt!

hb
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