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Autor Thema: Plötzliche Änderung des Selbstbehalts  (Gelesen 2200 mal)

alpha3

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Plötzliche Änderung des Selbstbehalts
« am: 23. September 2012, 18:03:18 »

Hallo,
vielleicht kann mir jemand bei folgender Sachlage einen Tipp geben:
Meine PI besteht nunmehr seit 4,5 Jahren u. meine nicht erwerbsfähige Tochter wurde bislang als unterhaltsberechtigt angesehen. Dies soll nun plötztlich wegfallen. Der Verwalter ist leider nicht so einer, mit dem man ausreichend sprechen kann und ich habe zunächst auch nichts schriftlich bekommen. Mein Arbeitgeber wurde informiert (4 Tage vor Gehalt) und statt 131 € wurden 455 € abgezogen. Erst, nachdem ich mich schriftlich (Einschreiben m. Rückschein) dagen ausgesprchen habe, kam dann ein Brief des Verwalters, was allerdings an der Tatsache nichts geändert hat. Ich fragte mich: warum jetzt nach 4,5 Jahren? Vermutlich, weil meine Tochter 30 geworden ist - jedoch hat sich die Situation nachweislich nicht geändert.
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paps

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Re: Plötzliche Änderung des Selbstbehalts
« Antwort #1 am: 23. September 2012, 20:13:24 »

Zunächst sollten Sie ihren AG darauf hinweisen, dass diese Entscheidung nicht durch den Th getroffen werden kann.
Dafür ist nach §36.4 Satz1 InsO das Insolvenzgericht zuständig.
Er ist aber nach §36.4 Satz2 zu einem entsprechenden Antrag berechtigt.

Allerdings hege ich starke Zweifel daran, dass bei einer 30-Jährigen die Entscheidung zum Ihren Gunsten ausfallen wird.

Es sei denn, die Tochter ist aus gesundheitlichen Gründen oder wegen ununterbrochener Ausbildung unterhaltsberechtigt.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

alpha3

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Re: Plötzliche Änderung des Selbstbehalts
« Antwort #2 am: 23. September 2012, 21:29:18 »

Hallo paps,
danke fuer die Antwort - melde mich morgen, muss frueh um 5 Uhr aufstehen!
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Insoman

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Re: Plötzliche Änderung des Selbstbehalts
« Antwort #3 am: 24. September 2012, 08:28:46 »

@paps
Zitat
Es sei denn, die Tochter ist aus gesundheitlichen Gründen...unterhaltsberechtigt

Natürlich besteht für das volljährige Kind eine Erwerbsobliegenheit, wenn es sich nicht (mehr) in Ausbildung befindet.
Etwas anderes könnte für das volljährige erwerbsunfähige Kind gelten..
Es ist -für diesen Fall leider- davon auszugehen, dass vorrangig die Leistungen zur Grundsicherung in Anspruch zu nehmen sein werden...(so etwa OLG Naumburg v.25.06.2008).
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www.insopoint.de

...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
 

alpha3

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Re: Plötzliche Änderung des Selbstbehalts
« Antwort #4 am: 24. September 2012, 21:07:20 »

Hallo Insoman,

auf diese so genannte "bedarfsdeckende" Grundsicherung wurde und wird natürlich hingwiesen. Ich hatte u.a. an das Gericht u. den TH geschrieben: "..... da die so genannten bedarfsdeckenden Sozialleistungen wegen der besonderen Krankheitssituation meiner Tochter früher auch nicht ausreichend waren und sich auf gesunde 30-jährige beziehen"... Zudem wird ein Mehrbdarf vom Amt für Soziale Dienste abgelehnt. Wenn mir nun selber nur knapp 400 € zum Leben bleiben, kann ich meine Tochter nicht unterstützen - auch wird es fast unmöglich, mein kleines altes Auto zu erhalten, auf das wir in unserer besonderen Situation angewiesen sind (dies wurde mir zu Beginn der PI gelassen, mit dem Hinweis, ich müsse es aber aus dem Selbstbehalt unterhalten). So weit, so gut.
Der Tenor meines Briefes war, diese neuerliche Entschediung auszusetzen, bis der Antrag meiner Tochter  beim Versorgungsamt positiv entschieden wird.
Leider greift hier meine Rechtsschutzversicherung nicht - ich würde das bis zur letzten Instanz durchkämpfen, um zu erreichen, dass hier (und für alle in ähnlicher Situation) neue Maßstäbe gesetzt werden!
 So viel für heute
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