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Autor Thema: Privat-/Verbraucherinsolvenz Vergleich  (Gelesen 2331 mal)

25Coop03

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Privat-/Verbraucherinsolvenz Vergleich
« am: 14. Januar 2013, 13:05:06 »

Sehr geehrte Damen und Herren!

Zuerst einmal ein frohes neues Jahr!

Ich hätte eine Frage an Sie und hoffe, Sie können mir
weiterhelfen.

Ich befinde mich nun seit 07/2012 in der Wohlverhaltensphase (Insolvenzantrag erfolgte in 09/2011). Inwiefern würde es sich auf meine zukünfitige Solvenz auswirken, wenn ich mich während dieser Wohlverhaltensphase mit allen Gläubigern auf Vergleiche einige? Die Verbraucherinsolvenz würde doch dann abgebrochen werden und ich müsste "lediglich" die Treuhänder- und Gerichtskosten noch zusätzlich begleichen!? Würde
sich dann mein Status in z. B. der Schufa oder bei Creditreform wieder eher "erholen", als wenn ich die Restschuldbefreiung erhalte? Oder bleibt der "Vermerk der Insolvenz" nun immer an mir haften, so dass es immer eher schlecht um meine Solvenz steht (z. B. im Bezug auf die Wohnungssuche etc.)?

Zu meinem Fall: Ich musste die Verbraucherinsolvenz anmelden, da mein ehemlaiger Partner einen sehr hohen Kredit auf meinen Namen abgeschlossen hat und  nach der Trennung nicht mehr bereit war, die Raten zu zahlen. Da ich aufgrund starker gesundheitlicher Beschwerden und der allingen Erziehung meines Sohnes in Teiltzeit (30 Std./Woche) arbeite und lediglich Unterhaltsvorschuss erhalte, konnte ich diese nicht allein tragen. Da mir die ganze Angelegenheit so unangenehm war, habe ich niemandem davon erzählt. Als nun meine Schwester davon gehört hat, bot sie mir an, das Geld für die Vergleiche zu leihen, so dass ich aus der Insolvenz "rauskomme". Ich würde diese Summe in kleinen Raten (wie es passt) bei ihr abzahlen.

Ich habe gelesen, dass wenn man während der Wohlverhaltensphase mit allen Gläubigern Vergleiche schließen kann und diese dem Insolvenzgericht das Erlöschen der Forderungen bestätigen, könnte man beim Gericht nach Zahlung sämtlicher Verfahrenkosten einen Antrag auf vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung stellen. Wenn ich es richtig verstanden habe, würde man nicht anders "dastehen", als wenn eine "normale" Restschuldbefreiung nach 6 Jahren erhalten hat, lediglich diese früher erhält, ist das richtig?

Inwiefern wirkt es sich auf den Scorewert aus?

Ich würde mich freuen, wenn Sie Zeit finden, um mir zu antworten.

Freundliche Grüße,
xxx
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paps

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Re: Privat-/Verbraucherinsolvenz Vergleich
« Antwort #1 am: 16. Januar 2013, 21:09:51 »

Im Grunde haben Sie alles richtig verstanden.
Mit dem Erledigungsvermerk der Gläubiger erhalten Sie die vorzeitige RSB auf Antrag.
Diese bleibt bis zum Ende des 3. Kalenderjahres nach Eintrag in der Schufa.
Sie erhalten deshalb eine gerichtliche RSB, da das Verfahren bereits beendet ist und zudem mögliche vergessene Gläubiger so mit erfasst wären.

Der Scorewert passt sich in dieser Zeit allmählich an.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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clif112

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Re: Privat-/Verbraucherinsolvenz Vergleich
« Antwort #2 am: 18. Januar 2013, 15:53:24 »

Bleibt unverändert3 Jahre in der Schufa, auch der Wert
« Letzte Änderung: 18. Januar 2013, 15:59:13 von clif112 »
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paps

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Re: Privat-/Verbraucherinsolvenz Vergleich
« Antwort #3 am: 18. Januar 2013, 17:42:48 »

Ja, 3 Jahre.
Die Forderungen werden als erledigt eingestellt
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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