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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Probleme mit Insolvenzverwalter  (Gelesen 6659 mal)

ferengi

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Probleme mit Insolvenzverwalter
« am: 18. Juli 2010, 09:58:59 »

Hallo ,

ich bin neu hier und hoffe dass mein erster Post nicht zu viele Fragen beeinhaltet

ich befinde mich seit Oktober 2009 in der WVP bis heute ist es nicht gelungen mit meinem Verwalter ordentlich zu kommunizieren . Bisher habe ich ihm immer alles sofort zukommen lassen , wenn er was angedordert hat , wenn ich aber eine Frage an ihn richte bekomme ich keine Antwort . Da mein Arbeitgeber Schwierigkeiten hat die pfändbaren Beträge korrekt zu ermitteln haben wir ihm diesbezüglich schon mehfach geschrieben jedoch ohne Antwort , ich hoffe nun Antworten in diesem Forum zu erhalten .

Das Verfahren wurde Ende Oktober 2009 abgeschlossen und ein Insolvenzverwalter eingesetzt , dieser hat sich Mitte November 2009 bei meinem Arbeitgeber gemeldet . Mein AG ist nun der Meinung , dass er erst ab November 2009 das pfändbare Einkommen abführen muss , ist dies korrekt ? Oder muss auch der Oktober noch abgeführt werden ?

Unser drittes Kind ist Ende Dezember 2009 zur Welt gekommen , mein AG hat nun das pfändbare Einkommen für Dezember mit 3 Kindern berechnet , der Verwalter meint , dass dies nicht korrekt wäre , da das Kind im Dezember lediglich 2 Tage auf der Welt war , wer hat hier Recht ?

Der Verwalter meldet sich monatelang auf Anfragen nicht , nun hat er es tatsächlich geschafft an meine Firma ein Fax zu schicken bezüglich des pfändbaren Einkommens , allerdings hat er dies an unser zentrales Fax geschickt auf das jeder Zugriff hat und der Kollege der es gefunden hat weidet dies nun aus , es weiß mittlerweile auch die ganze Firma Bescheid . Nicht nur dass es echt zum Kotzen ist , habe ich hier eventuell rechtliche Möglichkeiten gegen diesen Verwalter , kann mir nicht ein anderer zugeteilt werden ?

Ziemlich viel Text aber ich hoffe es gibt trotzdem ein paar Antworten , ich danke euch schon mal im Voraus für eure Hilfe
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deagle

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Re: Probleme mit Insolvenzverwalter
« Antwort #1 am: 19. Juli 2010, 07:23:34 »

Na dann mal herzlich willkommen hier...

Erstmal vorweg, die WVP beginn nach Aufhebung des Verfahrens, wurde Dein Verfahren tatsächlich in 10/2009 aufgehoben oder eröffnet?
Wenn Dein Verfahren am 15.10.2009 eröffnet wurde, Dein Lohn aber jeweils zum ersten bezahlt wird, bekommt der TH sein erstes Geld zum 01.10.2010.

Zum Familiennachwuchs vorweg erstmal Glückwunsch!
Wenn Dein drittes Kind am Auszahlungstag schon auf der Welt war, ist dies bei der berechnung der Unterhaltspflicht zu berücksichtigen, bei drei Kindern hättest Du demnach vier Unterhaltsberechtigte Personen!

Wie hoch ist denn Dein Nettoeinkommen?

Zum Treuhänder nur so viel, Deine Firma über das Zenbtralfax anzuschreiben zeugt sichern nicht von einem "Händchen", zum wechseln des Treuhänders bedarf es aber schon schwerer vergehen seinerseits.



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Fallera

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Re: Probleme mit Insolvenzverwalter
« Antwort #2 am: 19. Juli 2010, 13:34:49 »

Da mein Arbeitgeber Schwierigkeiten hat die pfändbaren Beträge korrekt zu ermitteln haben wir ihm diesbezüglich schon mehfach geschrieben jedoch ohne Antwort , ich hoffe nun Antworten in diesem Forum zu erhalten .
-Was für Schwierigkeiten?

Das Verfahren wurde Ende Oktober 2009 abgeschlossen und ein Insolvenzverwalter eingesetzt , dieser hat sich Mitte November 2009 bei meinem Arbeitgeber gemeldet . Mein AG ist nun der Meinung , dass er erst ab November 2009 das pfändbare Einkommen abführen muss , ist dies korrekt ? Oder muss auch der Oktober noch abgeführt werden ?
-Das pfändbare Einkommen muss doch nicht erst ab der WVP abgeführt werden! Was wurde denn seit Eröffnung bezahlt?

Der Verwalter meldet sich monatelang auf Anfragen nicht , nun hat er es tatsächlich geschafft an meine Firma ein Fax zu schicken bezüglich des pfändbaren Einkommens , allerdings hat er dies an unser zentrales Fax geschickt auf das jeder Zugriff hat und der Kollege der es gefunden hat weidet dies nun aus , es weiß mittlerweile auch die ganze Firma Bescheid . Nicht nur dass es echt zum Kotzen ist , habe ich hier eventuell rechtliche Möglichkeiten gegen diesen Verwalter , kann mir nicht ein anderer zugeteilt werden ?
-Eine Entlassung des Insolvenzverwalters nach § 59 InsO kann u.a. von der Gläubigerversammlung, aber nicht vom Schuldner, beantragt werden. Oder das Gericht entlässt den TH.Werden sie sicher nicht tun weil der TH offenbar ein Elefant im Porzelanladen ist.
« Letzte Änderung: 19. Juli 2010, 13:45:49 von Fallera »
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Kurt Cobain
 

ferengi

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Re: Probleme mit Insolvenzverwalter
« Antwort #3 am: 19. Juli 2010, 20:12:30 »

Schwierigkeiten dahingehend , dass ich von Oktober bis einschließlich Januar noch einen Firmenwagen hatte und unsere Buchhaltung hat den Überweisungsbetrag als Nettobetrag genommen und nicht den ursprünglichen Nettobetrag ( ist sicherlich ein Anfängerfehler aber es agb in unserer Firma noch nie einen solchen Fall ) . Der TH hatte zwar alle Lohnabrechnungen und hätte dies sehr schnell merken können , aber er hat sich erst im April dahingehend bei meiner Firma gemeldet . Diese hat ihm dann geschrieben dass es echt Unwissenheit war und keine Absicht und hat dem TH dann vorgerechnet welche Beträge nach Meinung meines AG pfändbar waren und sind und haben dann gebeten diese Beträge zu berichtigen bzw. zu bestätigen , mein AG hätte dann von meinem Urlaubsgeld den Gesamtbetrag einbehalten . Immer wieder haben mein AG und auch ich meinen TH angeschrieben er wolle sich doch bitte melden aber es kam nix . Jetzt kam dann oben besagtes Fax in der Firma an , dass der korrekte Pfändungsbetrag noch nicht ermittelt wurde und dies nun umgehend zu erledigen sei , den korrekten Betrag nennt er allerdings nicht . Von der Seite meines AG aus ist noch offen ob der Monat Oktober bereits bezahlt werden muss oder erst ab November , denn mein AG hat es ja da erst erfahren . Zudem ist noch unklar ob mein Kind im Dezember zur Anrechnung kommt oder nicht , des Weiteren dachten wir dass 500€ vom Weihnachtsgeld pfändungsfrei sind aber der TH verneint dies . Solange diese Punkte aber noch unklar sind will mein AG nichts an den TH überweisen .
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paps

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Re: Probleme mit Insolvenzverwalter
« Antwort #4 am: 19. Juli 2010, 22:53:45 »

Es ist zwar alles relativ einfach.
Aber wegen des späten Zeitpunkts und meiner  morgigen Dienstreise nur in Kurzform.

Dienstwagen:
Brutto 1% vom Listenpreis dazu.
Netto berechnen.
1% zum Netto nochmals dazu (geldwerter Vorteil).
Aus diesem Netto den pfändbaren Betrag berechnen.

Auch wenn Weihnachtsgeld als Sonderzahlung bezeichnet wird, sind 500,- frei, da es auf den zeitlichen Zusammenhang ankommt.
Netto im Auszahlungsmonat abzüglich 500,- Freibetrag = Netto aus dem der pfändbare Betrag berechnet wird.

Nachwuchs:
Ist im Geburtsmonat voll zu berechnen.
ZPO nennt keine Bruchteile.
Alle Sozialleistungen (Kindergeld, Elterngeld usw. werden auch bereits für den Geburtsmonat gezahlt)

Eine Gegenrechnung des Urlaubsgeldes mit der Fehlberechnung durch den AG wäre nicht zulässig, da der pfändungsfreie Betrag unterschritten würde.
Die Lohn berechnende Stelle haftet für die bisherige Fehlberechnung.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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doktor mabuse

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Re: Probleme mit Insolvenzverwalter
« Antwort #5 am: 20. Juli 2010, 09:05:25 »

Hallo paps,

die Sache mit dem Dienstwagen betrifft mich ja auch, ich beschäftige mich damit ja auch schon seit geraumer Zeit.
Aber, ich bin mir sicher, die 1% Berechnung geht etwas anders:

Brutto = 1% des Listenpreises dazu = höheres zu versteuererndes Einkommen
Netto berechnen vom höheren Brutto = dadurch höhere Sozialabgaben als ohne Auto
Netto fällt durch das höhere Brutto auch höher aus = wird als Pfändungsbetrag angesetzt
Aus diesem Betrag wird der pfändbare Anteil berechnet.

Denn, wer soll die 1%, die nochmals  dazugerechnet werden sollen (geldwerter Vorteil) denn bezahlen?
Der Arbeitgeber bestimmt nicht, aber irgendwoher muß es ja kommen...
Der Arbeitnehmer versteuert ja durch das höhere Brutto bereits den geldwerten Vorteil und weil sich dadurch auch die Nettosumme erhöht, wird diese als Pfändungsbetrag herangezogen (es heist ja, der Dienstwagen ist voll pfändbar)
Bei mir wird es jedenfalls so praktiziert, Abrechnung macht ein Steuerberater , der TH hat es abgesegnet.

Natürlich muß ich, wie ohne Pfändung auch, von meinem Netto noch meinen 1% Anteil des Wagens abführen, dadurch schmälert sich nochmal mein Auszahlungsbetrag, dadurch wird es monatlich sehr eng.
Mein "Nachteil" besteht darin, daß der geldwerte Vorteil in Form eines höheren Nettos, komplett der Pfändung unterliegt.

So, ich hoffe, ich habe mich einigermassen verständlich ausgedrückt, ist ja auch ein kniffeliges Thema.

Wie sehen das die Anderen?

Gruß,
Doktor Mabuse
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ferengi

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Re: Probleme mit Insolvenzverwalter
« Antwort #6 am: 20. Juli 2010, 17:57:20 »

AAAAlso irgendwie bin ich etwas konfus gerade was die WVP angeht , in einem Merkblatt habe ich gerade gelesen , dass die Wohlverhaltensphase mit der Eröffnung des Verfahrens beginnt und 6 Jahre andauert , liege ich da richtig ?

Na ja , erst mal vielen Dank an alle für Antworten , @Paps , das mit dem Dienstwagen ist 1% des Listenpreises kommt auf das Bruttogehalt dazu , wird dann versteuert , die Sozialabgaben gehen davon ab und dann wird  der selbe Betrage ( das 1% Brutto ) vom Nettolohn wieder  abgezogen , das gibt dann den Auszahlungsbetrag , gepfändet wird aber vom Netto d.h. bevor das 1% wieder abgezogen wurde , oder ?

Mein AG wird jetzt erst mal überweisen was unstrittig ist , d.h. das Weihnachtsgeld mit einem Freibetrag von 500 € , das Kind ab Dezember mitberechnet . Falls sich der TH streitig stellen sollte , denn er hat meinem AG das anders geschrieben , dann will sich mein AG notfalls dagegen wehren .

« Letzte Änderung: 20. Juli 2010, 18:08:35 von ferengi »
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lenchik22

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Re: Probleme mit Insolvenzverwalter
« Antwort #7 am: 20. Juli 2010, 18:10:20 »

WVP beginnt nach Aufhebung des Verfahrens. Wenn bei Ihnen also die Insolvenz im Oktober 09 begann, wovon ich ausgehe, weil ab da gepfändet wird, kann noch keine WVP bestehen.

Zum TH. Ich würde so machen, wie Sie es gerade geschrieben haben. Wenn der TH Einwände hat, kann er sich gerne ans Gericht wenden. Dass er so was leistet, ist echt krass... Aber das kennen wir ja schon. Ich habe meinen schon mal beschimpft wie "Sind Sie noch bei Verstand?" milde ausgedrückt.... Dann hat er ein super Schreiben mit Begründung und allem drum und dram geschrieben.

Drücke Ihnen die Daumen, dass es besser wird bzw. nicht noch mehr solche Fälle kommen. Können Sie denn aufs Firmenwagen verzichten? Wahrscheinlich würden die Kosten für einen privaten PKW das Ganze stark übersteigen oder? Dann lieber pfänden.

LG
Lena
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ferengi

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Re: Probleme mit Insolvenzverwalter
« Antwort #8 am: 20. Juli 2010, 19:00:56 »

OK das mit der WVP ist halt so . Im Oktober wurde das Verfahren eröffnet , von da an dauert es 6 Jahre hieß es zu mir , stimmt denn zumindest das ?

Das mit dem Firmenwagen hat sich mittlerweile erledigt , ich brauche ihn nicht mehr und bekomme nun das Geld so als Gesamtlohn , das kommt mich günstger . Ich brauche auch keinen Wagen ich kann auch mit dem Zug fahren .

Ich habe meinem TH einen Brief geschrieben , denn telefonisch ist der nicht zu erreichen ( war an dem Tag vielleicht auch ganz gut so ) , habe ihm geschrieben dass er mich durch dieses Fax in echte Schwiergigkeiten gebracht hat , ich hoffe natürlich dass er es nie wieder macht aber was kann ich machen ? An das Gericht schreiben und mich dort beschweren ?


Gruß
Ferengi
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Fallera

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Re: Probleme mit Insolvenzverwalter
« Antwort #9 am: 20. Juli 2010, 20:29:50 »

Naja die WVP beginnt eigentlich mit Eröffnung des Verfahrens denn ab dort hab man sich an die Obliegenheiten zu halten! Die sogenannte Restschuldbefreiungsphase beginnt ab Aufhebung des eigentlichen Verfahrens.
Das Gesamte Verfahren dauert 6 Jahre ab Eröffnung. Wobei im Volksmund die WVP erst ab Verfahrensaufhebung genannt wird.

Ich denke nicht, dass eine Beschwerde etwas bringt! Ihre Insolvenz ist ohnehin nicht Geheim! Jeder kann es bei
www.insolvenzbekanntmachungen.de nachlesen. von daher hilft nur gutes zureden beim TH!
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Kurt Cobain
 

ferengi

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Re: Probleme mit Insolvenzverwalter
« Antwort #10 am: 21. Juli 2010, 19:49:59 »

Ja das stimmt schon dass es nicht geheim ist , aber wer kommt denn schon auf die Idee unter dieser Seite gezielt zu suchen ? Aber ist ja auch egal anscheinend sind die TH halt mal so . Ich stehe ja dazu finde es nur blöd von ihm meine Kollegen so zu informieren .
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Feuerwald

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Re: Probleme mit Insolvenzverwalter
« Antwort #11 am: 21. Juli 2010, 20:28:40 »

Naja die WVP beginnt eigentlich mit Eröffnung des Verfahrens denn ab dort hab man sich an die Obliegenheiten zu halten!
 
-> die Obliegenheiten gem. § 295 InsO betreffen streng genommen nur die Zeit nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens (die sog. Wohlverhaltensphase); BGH, Beschluss vom 18. 12. 2008 - IX ZB 249/ 07.

Ausnahme: Bei gestundeten Verfahrenskosten. Dann sind die Erwerbsobliegenheit bereits mit Eröffnung zu beachten. Zudem sind  die Auskunfts- und Mitwirkungspflichten in eröffneten Verfahren zu beachten und diese lassen sich herrlich interpretieren.




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