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Autor Thema: Restschuldbefreiung  (Gelesen 1892 mal)

Buzzy44

  • Gast
Restschuldbefreiung
« am: 11. Juni 2014, 17:25:43 »

Hallo Ihr lieben  :cheesy:
Ich bin neu hier und hätte gleich mal eine Frage
Meine inso läuft seit 2008 und bei den Bekanntmachungen steht ,  Ihr wird Restschuldbefreiung erteilt werden, wenn sie während der Laufzeit der Abtretungserklärung (Wohlverhaltensperiode) die Obliegenheiten gemäß § 295 Insolvenzordnung (InsO) erfüllt und die Restschuldbefreiung nicht zuvor nach §§ 296 ff. InsO versagt wird. Die Wohlverhaltensperiode beträgt sechs Jahre, beginnend mit der Verfahrenseröffnung am 10.06.2008.
wie geht es jetzt weiter ?
ich höre nichts und mache mir gedanken wie es weiter geht  :shame:
Ich wäre euch Dankbar für Antworten
« Letzte Änderung: 11. Juni 2014, 17:47:19 von Buzzy44 »
Gespeichert
 

Der_Alte

  • Gast
Re: Restschuldbefreiung
« Antwort #1 am: 11. Juni 2014, 22:28:02 »

Die Abtretungserklärung ist somit ausgelaufen und das Gericht wird demnächst die Gläubiger auffordern, Anträge auf Versagen der RSB bis zu einem bestimmten Termin vorzubringen.
Wenn Du in den letzten Jahren alle Obliegenheiten erfüllt hast, wird es wohl keine geben und das Gericht wird dann die RSB erteilen.
Gespeichert
 
 

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