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Autor Thema: Rückwirkende Lohnsteuererklärung nach RSB  (Gelesen 2037 mal)

Nightflyer30

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Rückwirkende Lohnsteuererklärung nach RSB
« am: 15. Mai 2013, 16:43:01 »

Hallo alle miteinander,

nun ist es so gut wie geschafft bei mir. Die WVP ist vorbei und die RSB wird bald erteilt (Dank Anruf beim Amtsgericht ;-)).

Nun meine Frage: Wenn ich nun die RSB ausgesprochen bekommen habe, kann ich dann rückwirkend eine Lohnsteuererklärung für 2011 und 2012 abgeben ohne Gefahr zu laufen dass das Finanzamt hier eine Aufrechnung macht oder mir sonst irgendwelche Stricke dreht? Abgeben muss ich nicht, würde mir aber gerne die zu viel bezahlte Lohnsteuer zurückholen.

Kurz zur Info: Finanzamt war einer der Gläubiger. 2010 habe ich bereits einen Versuch gestartet bei dem mit der vorhandenen Forderung aufgerechnet wurde.

Hat da wer irgendwelche Erfahrungen gemacht ?

Viele Grüße

Nightflyer

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Der_Alte

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Re: Rückwirkende Lohnsteuererklärung nach RSB
« Antwort #1 am: 15. Mai 2013, 23:03:13 »

Wenn Sie die Erklärung nach erteilter RSB abgeben, dürfte das FA nach meiner Meinung nicht mehr aufrechnen.
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Maurice Garin

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Re: Rückwirkende Lohnsteuererklärung nach RSB
« Antwort #2 am: 16. Mai 2013, 09:11:10 »

Hat da wer irgendwelche Erfahrungen gemacht ?

Erfahrungsgemäß wird das Finanzamt erstmal verrechnen. Nachdem Sie dem widersprochen und den RSB-Beschluss vorgelegt haben, wird das FA dann auszahlen. Vielleicht ist Ihr FA aber schon weiter und zahlt gleich aus.
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