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Autor Thema: Sachzuwendungen - Geldwerter Vorteil in WVP  (Gelesen 3731 mal)

Mauselxl

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Sachzuwendungen - Geldwerter Vorteil in WVP
« am: 24. September 2014, 21:26:46 »

Liebes Forum,

ich habe mal eine Frage und hoffe ich drücke mich verständlich aus:
Folgender Sachverhalt: Ich bin seit 2 Jahren in der WVP meiner Privat-Inso.
Ich hatte nun im September mein 40 jähriges Dienstjubiläum. Da bekommt jeder Arbeitnehmer in unserer Firma eine Uhr. Diese Uhr taucht jetzt in meiner Gehaltsabrechnung als Sachbezug §37b AG EZ oUSt in Höhe von 745,53 Euro auf. Dieser Betrag wurde zu meinem Bruttolohn addiert. Nach den normalen Steuern und Versicherungen etc. bildet sich daraus mein Nettogehalt (inkl. des Uhrbetrags). Von dem Nettogehalt wurde mein Pfändungsbetrag einbehalten. Allerdinsg zieht der Arbeitgeber den Sachbezug für die Uhr von 745,53 Uhr jetzt auch wieder ab. Nun hab ich eine "geschenkte" Uhr, die mich letzlich fast 400 Euro mehr an Pfändungssumme gekostet hat...
Kann man da was machen? Das ist eine Menge Geld das mir fehlt. Vielen Danke für eure Antworten.
Liebe Grüße Mauselxl
« Letzte Änderung: 24. September 2014, 21:52:10 von Mauselxl »
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Insoman

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Re: Sachzuwendungen - Geldwerter Vorteil in WVP
« Antwort #1 am: 25. September 2014, 07:56:03 »

Diese "Treueprämie" ist unpfändbar nach §850a ZPO.
Ihr Arbeitgeber hat demnach falsch gerechnet.
Grundsätzlich ist also der AG verantwortlich und Ihnen gegenüber schadenersatzpflichtig.

Es könnte, im Zusammenwirken mit Ihrem Arbeitgeber, versucht werden, die Herausgabe des entsprechenden Betrages aus der Insolvenzmasse zu beantragen.
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www.insopoint.de

...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
 

Mauselxl

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Re: Sachzuwendungen - Geldwerter Vorteil in WVP
« Antwort #2 am: 25. September 2014, 12:45:47 »

Erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort.

Leider sagt mein Arbeitgeber: Sachzuwendungen, wie z.B. Geschenke, Mahlzeiten, Unterkunft oder Privatfahrten mit Firmen-PKW zählen auch zum steuerpflichtigen Arbeitslohn.
Die Summe für die Uhr wird demnach zu meinem Arbeitslohn dazu gerechnet und davon dann der Pfändungsbetrag ermittelt.
Das blöde ist: ich hatte keine Wahl diese Uhr nicht anzunehmen. Hätte ich gewusst, dass ich dadurch 400 Euro weniger Einkommen habe, hätte ich die Uhr gar nicht angenommen.
Hat jetzt noch jemand eine Idee ob ich noch eine Chance habe.
Danke schon mal im Voraus
LG Mauselxl
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waldi

Re: Sachzuwendungen - Geldwerter Vorteil in WVP
« Antwort #3 am: 25. September 2014, 20:07:05 »

Zitat
Leider sagt mein Arbeitgeber: Sachzuwendungen, wie z.B. Geschenke, Mahlzeiten, Unterkunft oder Privatfahrten mit Firmen-PKW zählen auch zum steuerpflichtigen Arbeitslohn.
Die Summe für die Uhr wird demnach zu meinem Arbeitslohn dazu gerechnet und davon dann der Pfändungsbetrag ermittelt.

Damit hat der Arbeitgeber grundsätzlich ja auch recht.

Aber bei der Uhr bzw. beim geldwerten Vorteil dieser Urteil handelt es sich um eine "Treueprämie" wegen Dienstjubiläum.

Und diese ist, wie Insomann schon schrieb, unpfändbar nach §850a ZPO.
Zwar nicht in unbeschränkter Höhe unpfändbar, aber bei 400€ auf jeden.

Zitat
Zuwendungen aus Anlass eines besonderen Betriebsereignisses und Treugelder, soweit sie den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen;
« Letzte Änderung: 25. September 2014, 20:09:55 von waldi »
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Mauselxl

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Re: Sachzuwendungen - Geldwerter Vorteil in WVP
« Antwort #4 am: 25. September 2014, 20:20:14 »

Vielen Dank für die Antworten. Bin heute nachmittag von meinem Lohnbüro angerufen worden.
Ich bekommen meinen zuviel bezahlten Pfändungsbetrag zurück. Man hat tatsächlich nicht berücksichtig, das es als "Treueprämie" gedacht war.
Vielen Dank an dieses Forum, durch die fundierten Antworten, konnte ich meinem Lohnbüro schon sehr selbsbewusst Rede und Antwort stehen.  :respekt:
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