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Autor Thema: Schadensersatzpflicht des Arbeitgebers  (Gelesen 1914 mal)

HausH

Schadensersatzpflicht des Arbeitgebers
« am: 19. Dezember 2014, 14:05:35 »

 :hi: und guten Tag,

ich wollte die Profis unter euch mal ansprechen, natürlich auch die anderen :respekt:, wie sieht das mit der Schadensersatzpflicht des Arbeitgebers aus. Mein Arbeitgeber ist nicht in der Lage mir einen tariflich vereinbarten Krankengeldzuschuss auszuzahlen, heute habe ich die Berechnung gesehen und weiß auch warum es zu dem Fehler gekommen ist, der Arbeitgeber hat ein falsches Verfahren angewendet. Weiterhin wird mir für Dezember zu wenig Gehalt gezahlt, die denken ich bin immer noch krank und haben auf der Abrechnung 0 Tage zu stehen. So kommt es nur zu einer geringen Auszahlung, zum Glück habe ich Reserven.

Wenn der Arbeitgeber nun die Sachen neu berechnet und mir diese sozusagen nachgezahlt werden auf einen vollen Monat noch drauf, dann wird mir Sicherheit der Großteil weg genommen. Hätte der Arbeitgeber jedoch meinen Einwendungen Gehör geschenkt und die Zahlungen in den Monaten Oktober, November und Dez. geleistet, wäre dieser Schaden nicht entstanden.

was habe ich für Möglichkeiten?

gruß von HausH
Gespeichert
Restschuldbefreiung erhalten am 6.12.2017
 

waldi

Re: Schadensersatzpflicht des Arbeitgebers
« Antwort #1 am: 19. Dezember 2014, 19:45:35 »

Ich bin kein Profi, sehe aber hier keinen Grund zur Panik!

Wenn der Arbeitgeber (irgendwann) die vergangenen falschen Abrechnung korrigiert, muss die Nachzahlung ohnehin zur Ermittlung der pfändbaren Abzüge den entsprechenden Monaten zugeordnet werden.
Gespeichert
 
 

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